2.12.2004
„Europäischer Paddler-Pass“ (Ausbildung)
In
KANU-SPORT wird darüber berichtet, dass auf der „DKV-Konferenz Freizeit- und
Kanuwandersport“ in Duisburg über die Relevanz des „Europäischen Paddler-Pass“
diskutiert wurde. Die Idee des „Europäischen Paddler-Pass“ („EuroPaddlePass“) stieß auf Zustimmung. Verschiedene europäische
Kanuverbände – und zwar: Frankreich, Irland, Großbritannien, Slowenien,
Schweden und Dänemark - haben hierzu Überlegungen auf dem ICF-Kongress in
Stockholm vorgestellt. Innerhalb des DKV hat sich bereits eine Arbeitsgruppe
mit erforderlichen Kriterien beschäftigt.
Was versteht man
aber konkret unter dem „Europäischen Paddlerpass“ und was will man mit diesem
Ausbildungskonzept erreichen?
Näheres
hierzu kann man unter:
abrufen.
Der „EuroPaddlePass“, wird im „European
Year of Education through Sports” (EYES 2004) von der EU-Kommission
gefördert. Die Ziele von EYES sind dabei u.a.:
Das
Projekt des „EuroPaddlePass“ wird
vom Französischen Kanu-Verband geleitet und koordiniert. Die folgenden
Ziele werden dabei verfolgt:
Erreicht
werden sollen diese Ziele durch:
D.h.
es wird versucht, Rahmenbedingungen für die Ausbildung im Kanusport
bereitzustellen, die von den einzelnen nationalen Kanuverbänden der EU
übernommen werden können, aber nicht müssen. Diese Rahmenbedingungen geben
außerdem nur Minimalanforderungen vor, d.h. jedem nationalen Kanuverband
bleibt es überlassen, zusätzliche Bedingungen als wichtig zu erachten, um z.B. auf
diese Weise regionale Gegebenheiten berücksichtigen zu können (z.B. Gezeiten,
Dünung, Windeffekte, Temperaturen; Ausrüstungspotentiale).
Die
aus 5 Ländern bestehende Gründungskommission hat bislang die folgenden Rahmenbedingungen
erarbeitet, die je nach Kanusport-Disziplin mehrstufig gegliedert sind:
Was
das Küstenkanuwandern betrifft, sollen hier kurz die Entwürfe vorgestellt
werden, die das Kompetenzniveau der folgenden Ausbildungs-/Prüfungsstufen widerspiegelt:
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Level III
(Blau) – Küste Voraussetzungen: Vorbedingungen
sind insgesamt drei 4-stündige Tagestouren auf offenem Wasser bis max. 3
Seemeilen (ca. 5,5 km) vom Land entfernt bei 3 Bft. Wind jedoch ohne
Stromkabbelung (Tidal-Races) und ohne erschwerte Anlandebedingungen (z.B.
starke Brandung, Felsküste mit Seegang?); mit 1 Pause unterwegs, bei der sich
der Kanute selber versorgen muss. Max. 1 Tour darf in einem Mündungsgebiet
(oder auch: Förde, Bodden) stattfinden (z.B. betrifft das in Deutschland
Elb-, Weser-, Emsmündung) und eine der 3 Touren muss in einem völlig unterschiedlichen
Gebiet (z.B. Borkum ↔ Wangerooge ↔ Nordenham ↔ Cuxhaven ↔ Eidermündung ↔ Schlüttsiel ↔ Höjer (DK); Flensburg ↔ Travemünde ↔ Fischland-Darß ↔ Greifswald ↔ Odermündung). Die
Prüfung selbst soll während z.B. einer Tagestour bei 2-4 Bft. Wind bzw. 2-4
Seegang (d.h. schwach bis mäßig bewegt; wobei letzteres dem Seegang von 5
Bft. entspricht) stattfinden. Jede Prüfungsgruppe soll aus max. 3 Kanuten
bestehen. Bedingung:
Bestandener Test Level II (Grün) oder IV (Rot) – Kajak? Anforderungen an die Paddeltechnik: Sie
betreffen Paddeltechniken beim Starten/Anlanden,
Vorwärts-/Rückwärts-/Kurvenfahren, Stoppen, Ziehschläge, flache/hohe
Stützschläge, Heckruder-Schläge. Dazu
kommen Kentern & Aussteigen und Anwendung von Partnerrettungs-Techniken,
sowie Paddeln gegen bzw. mit Wind und in Brandung (max. 1 m). Kenntnis
von 5 verschiedenen Knoten. Anforderungen an die Ausrüstung: Sie
betreffen Kajak (hier: Toggles, Rettungshalteleinen, Abschottung bzw. genügend
große und gegen Verschiebung & Verlust gesicherte Auftriebskörper)
Paddel, Bekleidung (wind-, wasserdicht), Schwimmweste, farbig-leuchtende
Kopfbedeckung, Spritzdecke und Haltegriff zum Öffnen, Erste-Hilfe- &
Reparturmaterial, Reservebekleidung, Verpflegung & Trinken, Notausrüstung
(z.B. Kompass, Notverpflegung, Signalpfeife, Feuerzeug/Streichhölzer,
Seenotsignalmittel, Rettungsdecke). Das erforderliche Gepäck muss wasserdicht
verpackt sein. Anforderungen an die Sicherheit: Sie
betreffen Schlepp- und Rollkenntnisse (wünschenswert: vorbereitete Rolle auf
einer Seite). Anforderungen an grundlegendes Basiswissen: Sie
betreffen lokale und allgemeine Gewässerbedingungen, die durch
Tide/Strom/Wind bzw. Schiffsverkehr hervorgerufen werden können. Sie
umfassen auch die Kenntnis von Fahr-/Vorfahrtsregeln (inkl. Schallsignale),
Unterkühlung und Erste-Hilfe. |
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Level IV
(Rot) – Küste Voraussetzungen: Die
Prüfung soll bei 4 Bft. abgenommen werden, inkl. Stromkabbelung (Tidalrace,
Overfalls) (hier: starke Strömung mit Strudeln & Kehrwasser, sowie steile
brechende, teils stehende Wellen (Grundsee)). Bedingung:
Bestandener Test Level III (Blau) – Küste. Die
Prüfung selbst muss während einer Tagestour bei 4 Bft. Wind erfolgen. Anforderungen an Paddeltechnik, Ausrüstung, Sicherheit und
Basiswissen: Wie
bei Level III (Blau) – Küste, jedoch den erschwerten Bedingungen von 4 Bft.
angepasst. |
Dieses
bis zu 5-stufige Ausbildungsmodell dient der Vermittlung und Abprüfung von
Kenntnissen, Fähigkeiten & Fertigkeiten (kurz: Wissen) im Rahmen des Kanusports.
Jedes EU-Land kann freiwillig mitarbeiten und nationaltypische Korrekturen bzw.
Ergänzungen vornehmen. Keine Kanutin und kein Kanute wird
gezwungen, sich einer derart strukturierten Ausbildung zu „unterwerfen“. Jene
Kanuten, die jedoch bereit sind, sich entsprechend dem „EuroPaddlePass“ ausbilden zu lassen, wird die Möglichkeit geboten,
nicht nur etwas in Sachen Kanusport zu lernen, sondern auch zu erkennen,
welches Ausbildungsniveau er erlangt hat. Der „EuroPaddlePass“ fördert auf diese Weise nicht nur die Motivation,
sich gezielter ausbilden zu lassen, sondern trägt auch zur Erhöhung der
Transparenz darüber bei, über welchen Ausbildungsstand ein Kanute verfügt. Das
ist nicht zuletzt bedeutsam, wenn man als Kanute an einer nationalen oder
europäischen Kanusportveranstaltung teilnehmen möchte. Jeder Organisator (hier:
Fahrtenleiter bzw. Ausbilder) einer solchen Veranstaltung kann nämlich über die
Vorlage eines solchen „EuroPaddlePass“
in etwa auf die Kompetenzen schließen, über die ein Kanute verfügt.
Natürlich kann man dem „EuroPaddlePass“ auch negative
Seiten abgewinnen. Zum einen macht er u.U. eine Änderung gewohnter
Ausbildungsprogramme erforderlich bzw. setzt entsprechend instruierte
Ausbilder voraus, wenn das europäische Kanusport-Ausbildungsprogramm bei den
Kanuten Zuspruch finden sollte. Zum anderen weckt das Ängste, weil u.U. eine
solcher „EuroPaddlePass“ entweder vom
Staat als Voraussetzung dafür rechtlich festgeschrieben werden könnte,
wenn man bestimmte Gewässer befahren will (z.B. Schifffahrtsstraßen) oder von Gerichten
bzw. Versicherungen als Schlüsselinformation dafür „missbraucht“ werden
könnte, bei einem Gewässerunfall zu prüfen, ob der Fahrtenleiter bzw. Ausbilder
u.U. nicht fahrlässig gehandelt hat, da er auf einer Tour für ein Gewässer
einen Kanuten mitgenommen hatte, der die Anforderungen für dieses Gewässer lt. „EuroPaddlePass“ nicht gewachsen war.
Ich meine jedoch, so diskutabel auch solche Bedenken sein könnten, dass
zunächst einmal die Verbesserung des Ausbildungsstandes der Kanuten im
Vordergrund stehen sollte. Mit dem „EuroPaddlePass“
wird das in zweifacher Weise erreicht, zum einen über die lehrenden
Kanuten, die quasi über den „EuroPaddlePass“
das „Kerncurriculum“ eines EU-weiten Ausbildungsprogramms erfahren, welches
einen Anstoß zur Reflektion darüber geben kann, wie sie bislang ihre Ausbildung
betrieben haben, und zum anderen über die lernenden Kanuten, die schon
im voraus Klarheit darüber bekommen, was sie nach Abschluss einer bestimmten
Ausbildungstufe beherrschen sollen.
Text: U.Beier
Quelle: KANU-SPORT,
Nr. 12/04, S.36-37 – www.kanu-verlag.de
Link: www.europaddlepass.com