Seit über 2 Jahren ist es
nicht mehr möglich den „Sachkundenachweis“ (SKN) zur Erlangung des
„Pyro-Scheins“ zu erbringen. Nicht nur aus der Sicht des Küstenkanuwanderns ist
das als kritisch zu erachten; denn alle jene Kanutinnen und Kanuten, die neu
ins Küstenkanuwandern einsteigen, können nicht die einzig effizienten
Seenotsignalmittel (z.B. Seenotsignalraketen der Klasse T2) erwerben. Dazu
benötigen sie einen „Pyro-Schein“. Entsprechende Prüfungen, bei denen
nachgewiesen wird, ob wir über die nötige Sachkunde verfügen und mit solchen
T2-Klasse Seenotsignalmitteln verantwortungsbewusst umgehen können, werden
jedoch derzeit – entgegen anders lautender Meldungen - aus
sicherheitspolitischen Gründen immer noch nicht angeboten.
Es handelt sich hierbei um
einen Missstand, bei dem die Wahrung der „Inneren Sicherheit“, d.h. der Schutz
der Menschen vor dem Missbrauch solcher Signalmittel, höher gewichtet wird, als
die Wahrung der „Sicherheit und Leichtigkeit des Sportbootverkehrs“, d.h. die
Ermöglichung aller am Sportbootverkehr Beteiligten im Seenotfall mit Hilfe von
Signalmitteln auf sich aufmerksam machen zu können. Der Schleswig-Holsteinische
Segler-Verband aber auch der u.a. für die Ausgabe von „Pyro-Scheinen“
zuständige „Prüfungsausschuss Bremen“ (PA-Bremen) hatten daraufhin eine
„Einzelfalllösung“ angestrebt, die ihnen erlaubte, den „Sachkundenachweis“
abzuprüfen.
So sinnvoll solche
Einzelfalllösungen auch sind, darf eine bundesweite Lösung dieses
Problems nicht aus den Augen verloren werden. Deshalb haben alle in dieser
Sache Beteiligten darauf verzichtet, in nächster Zeit den „Sachkundenachweis“
zur Erlangung des Pyro-Scheins abzuprüfen. Vielmehr soll auf eine bundesweite
Lösung gewartet werden.
Der DKV steht hier im engen
Kontakt mit dem DSV. Wie es scheint, ist eine Lösung bis April 2008 zu
erwarten. Die folgenden zwei Kernpunkte des DKV, nämlich
werden wahrscheinlich Inhalt dieser Lösung sein.
Link: www.pa-bremen.de/aktuelles.php#45