Im
SEA KAYAKER berichten Jasmin Verrier
und Craig Jungers in dem Beitrag:
„Under the Influence“
darüber,
dass bei einer Nachtfahrt ein Kanute in seinem Seekajak von einem Powerboat
überfahren wurde.
Insgesamt
waren 2 Kanuten mit ihren Einer-PE-Seekajaks unterwegs. Es war eine
sternenklare Nacht. Gepaddelt werden sollten nur ca. 1,5 km von einem Zeltplatz
zur anderen Seite des Gewässers. Die beiden Kanuten waren auf die Nachfahrt
vorbereitet und verfügt über:
Als
sich das Powerboat mit über 70 km/h nähert, leuchteten sie mit ihren beiden
weißen Lampen. Unmittelbar vor der Kollision kenterte der eine Kanute weg vom
auf ihn zukommenden Motorboot. Das Seekajak wurde genau in Höhe der Sitzluke auseinander
gerissen. Der Kanute blieb unverletzt.
Die
Mannschaft des Powerboats barg die beiden Kanuten und bracht sie an Land.
Anschließend fuhr das Powerboat weiter. In der Hektik hatten die Kanuten sich
nur den Vornamen des Fahrers und den Bootsnamen, nicht jedoch die
Registrier-Nr. merken können.
Die
informierte US-Polizei war nicht weiter an dem Fall interessiert, da kein
Personschaden entstand und der Sachschaden unter 1.000,- US-$ lag.
Folgende
Punkte in Sachen Nachtfahrt werden dabei u.a. angesprochen bzw. sind
erwähnenswert:
1.
Zwischen Sonnenuntergang (SU) und Sonnenaufgang (SA), aber
auch bei verminderter Sicht (z.B. Nebel), muss ein Kajak mindestens ein vom BSH
zugelassenes, fest angebrachtes weißes Rundumlicht (mit einer 25
Watt-Birne ≈ 4,3 Candela) führen, das über den ganzen Horizont sichtbar
ist und eine Mindesttragweite von 2 sm hat. (SeeSchStrO §8 1)+(2), §10(2)).
2.
Verfügt ein Kanute nicht über ein solches Licht, sollte er
auf den Fall vorbereitet sein, dass er auf Grund eines Notstandes in die
Dunkelheit geraten kann, d.h. er hat griffbereit ein weißes Licht
ständig (d.h. auch bei Tagestouren) gebrauchsfertig mitzuführen (z.B.
wasserdichte Taschenlampe) und bei Kollisionsgefahr rechtzeitig zeigen. (SeeSchStrO
§10(3)).
1.
Mit einer Kollision ist zu rechnen, wenn ein Schiff direkt
auf uns zu fährt, sei es, dass es uns entgegenkommt („begegnet“) bzw. von
hinten auffährt („überholt“).
(a) Bei einem Schiff, das Seitenlichter führt,
können wir diese Situation daran erkennen, dass wir bei diesem Schiff sowohl
sein Backbordlicht (= ROT), als auch sein Steuerbordlicht (= GRÜN) sehen.
(b) Und bei einem Schiff, das mehrere Topplichter
führt, liegt dann eine Kollisionsgefahr vor, wenn wir diese Topplichter in
Linie oder fast in Linie sehen. Trifft das zu, heißt das für uns, unsere
Position so nach Steuerbord zu verändern, bis dass wir nur noch eines der
beiden Seitenlichter sehen bzw. die Topplichter nicht mehr in einer Linie
sehen. (vgl. Kollisionsverhütungsregeln KVR-Regel 14)
2.
Mit einer Kollision ist ebenfalls zu rechnen, „wenn die Kompasspeilung
eines sich nähernden Schiffes sich nicht merklich ändert.“ (KVR-Regel 7(d)(i))
Trifft das zu, sollten wir warten, bis das Schiff an
uns vorbeigefahren ist.
Was
für eine Beleuchtung kommt nun eigentlich in Frage für jemanden, der auf „Nr.
Sicher“ gehen will?
Bezug: www.hellamarine.com – eMail: techfeedback@hellamarine.com
FENIX P3D (Leuchtkraft 215 Lumen, wasserdicht: IPX8, Länge 11,4 cm,
Gewicht 80 g, Preis ca.
70,- €)
Bezug: www.sued-west.com (Bestell-Nr. 32 123400)
Und
was bleibt uns, wenn wir meinen, dass wir trotz dieser Beleuchtung nicht
bemerkt werden?
Text: U.Beier
Quelle: SEA KAYAKER, June 08,
S.18-23 – www.seakayakermag.com
Links:
www.kanu.de/nuke/downloads/Nachtpaddeln.pdf
www.kanu.de/nuke/downloads/Beleuchtung.pdf
www.kanu.de/nuke/downloads/Signalmittel-Uebersicht.pdf
www.kanu.de/nuke/downloads/Nicosignal.pdf