03.07.2005 Schwimm-Rettungswesten-Pflicht?
(Ausrüstung)
In
KANU SPORT bezieht Ulrich Clausing
in dem Beitrag:
„Sicherheit im
Kanusport: Rettungswesten können Leben retten“
anlässlich
eines Unfalls auf dem Rhein bei Bonn, bei dem 2 Kanuten tödlich verunglückten,
Stellung dazu, ob es eine gesetzliche Pflicht zum Tragen von Schwimm- bzw.
Rettungswesten geben sollte.
Grundsätzlich
lehnt U.Clausing eine solche Pflicht ab, da „es
immer eine Vielzahl von Situationen gibt, in denen eine Tragepflicht nicht
angemessen erscheint – etwa auf ruhigen Altrheinarmen, ohne Strömung und im
Beisein von erfahrenen Begleitern. Auch sind individuelle Fähigkeiten mit zu
berücksichtigen. … Hinzu kommt, dass eine Tragepflicht auch schnell den Blick
für Gefahren verschließen kann …, denn neben dem Tragen der Schwimmhilfe oder
Rettungsweste sind auch andere Faktoren zu berücksichtigen: ganz wichtig ist
z.B. die Wassertemperatur. So schützt die Hilfe bzw. Weste zwar vor dem
Untergehen, sie verhindert aber nicht, dass der Tod durch Unterkühlung
eintreten kann, wenn keine rechtzeitige Hilfe geleistet werden kann. Wenn der
Gesetzgeber also einen umfassenden Schutz der Wassersportler im Auge hat,
müsste er auch gleich das Tragen von Kälteschutzanzügen vorschreiben. Eine
solche Flut von Vorschriften will aber weder der Gesetzgeber noch der
Wassersportler. Einen hundertprozentigen Schutz vor Unfällen gibt es nicht,
aber jeder kann sich selbst dafür einsetzen, dass das Risiko von Unfällen
gemindert wird. Die richtige Ausrüstung ist nur ein Aspekt für sicheren
Kanusport! … Der DKV rät … daher allen Kanufahrern, sich aktiv mit möglichen
Gefahren beim Paddeln zu beschäftigen. Schwimmhilfen oder Rettungswesten sind
immer dann zu empfehlen, wenn das Gewässer aufgrund:
einem
gekenterten Kanufahrer zur Gefahr werden kann. …“
Quelle: KANU SPORT,
Nr. 7/05, S.14-18 – www.kanu-verlag.de