05.01.2007 Schwimmwesten-Empfehlung/Pflicht
(Ausrüstung)
In
KANU SPORT weist der Sicherheitskreis
Kanu (SKK) in dem Beitrag:
„Schwimmwesten können
Lebens retten“
auf
die lebensrettende Bedeutung von Schwimmwesten hin.
Der
DKV spricht sich gegen eine
gesetzliche Tragepflicht für Schwimmwesten aus, „da sie keinen ausreichenden
Freiraum für die zahlreichen unterschiedlichen Situationen im Kanusport
zulässt. Besser ist es, Kanufahrern aufzuzeigen, wann das Tragen einer
Schwimmweste besonders wichtig ist, z.B.
Der
SKK weist dabei auf Folgendes hin:
„Unter besonderen Umständen
kann der Verzicht auf die gebotene Sicherheitsausrüstung als grobe
Fahrlässigkeit gewertete werden. Dies hätte den Verlust des
Versicherungsschutzes (z.B. aus Unfallversicherungen) zur Folge. Deshalb noch
einmal in aller Deutlichkeit: Jeder Kanufahrer ist für seine eigene Sicherheit
verantwortlich. Außerdem sollte sich niemand scheuen, andre Kanuten auf
unzureichende Sicherheitsausrüstung hinzuweisen. … Vorsicht ist keine
Feigheit.“
Übrigens, das Präsidium des Sächsischen Kanu-Verbandes
hat auf seiner letzten Sitzung am 9. 12. 06 in Wermsdorf eine allgemeine Schwimmhilfen-Pflicht
beschlossen. Die Regelung gilt ab:
"Wir
wollen mit diesem Beschluss ein Höchstmaß an Sicherheit erreichen, das gilt
sowohl für die Sportler auf dem Wasser, als auch für die beteiligten
Übungsleiter und Trainer", begründete SKV-Präsident Heiner Quandt den
Beschluss, der in dieser Form in Deutschland einmalig ist.
Quelle: KANU SPORT, Nr. 1/07,
S.26-27 – www.kanu.de
Link:
è www.kanu-sachsen.de/item.php?i=104
è www.kanu.de/nuke/downloads/Rettungsweste.pdf