05.09.2007 CO2–Patronen im Fluggepäck
(Ausrüstung)
In der YACHT wird Folgendes
berichtet:
- „Die
amerikanischen Behörden erlauben … generell wieder die Mitnahme von CO2–Patronen im Fluggepäck. Sie
weisen aber darauf hin, dass es letztlich Sache der Fluglinien ist zu
entscheiden, ob die Patrone an Bord darf. … am besten sollte die Mitnahme
vorher angemeldet werden.“
Quelle: YACHT,
Nr. 9/07, S.26 – www.yacht.de