03.04.2008 PKW-Bootstransport (Ausrüstung)
In KANU SPORT führt Lasse Montag in dem Beitrag
„Kanu-Sport Praxistipp: Bootstransport auf dem
Autodach“
einige Punkte auf, die es zu
beachten gilt, wenn wir z.B. unser Seekajak auf dem Dach unseres Auto
transportieren wollen, z.B.
- An erster Stelle wird erwähnt, dass wir uns für
einen stabilen Dachgepäckträger entscheiden sollten.
(Anmerkung:
Leider wird nicht darauf hingewiesen, durch was sich ein stabiler
Dachgepäckträger auszeichnet; z.B. zählen Trägersysteme, die lediglich im
Fenster- oder Türrahmen festgeklemmt, ohne besonders verankert zu werden, nicht
dazu. Als Verankerung kommen z.B. Dornen u.ä. in Frage, die sich regelrecht im
Türrahmen festkrallen und somit nicht so leicht herausrutschen können!)
- Über die zulässige Dachlast gibt es keine
Vorschriften, wohl aber gibt der Hersteller des Autos bzw. eines
Dachgepäckträgers eine Empfehlung heraus. I.d. R. sind es 50 – 100 kg,
wobei das Gewicht des Dachgepäckträgers darin miteinbezogen ist.
- Beim Fahren mit Dachlast wird von den
Herstellern eine Höchstgeschwindigkeit von 120 km/h empfohlen.
- Der Dachgepäckträger darf den Fahrzeugumriss (=
ohne Außenspiegel) nicht überschreiten.
- Die Breite der Ladung darf maximal 2,55 m
betragen.
- Ragt die Ladung seitlich mehr als 40 cm über die
Beleuchtung hinaus, dann ist bei Dunkelheit eine extra Beleuchtung
erforderlich.
- Die Höhe der Ladung darf maximal 5,00 m
betragen.
- Die Ladung darf nicht nach vorn über das Auto
hinausragen. Nach hinten darf die Ladung jedoch max. 1,50 m überstehen.
- Ragt die Ladung hintern mehr als 1,00 m hinaus,
ist die Ladung z.B. mit einer hellroten Warnflagge (30x30 cm), die nicht
höher als 1,50 m über der Fahrbahn anzubringen ist, zu kennzeichnen. Bei
schlechten Sichtverhältnissen ist eine extra Beleuchtung plus Rückstrahler
erforderlich.
- Ausnahmegenehmigung: ein Überstand von max. 0,50
m vorn und max. 3,00 m hinten ist erlaubt, sofern bei der
Kfz-Zulassungsstelle eine Ausnahmegenehmigung beantragt wurde, die für 1
Jahr gilt und gebührenpflichtig ist.
- Die Boote sollten auch vorne und hinten
abgespannt werden.
(Anmerkung:
In einem Foto wird gezeigt, dass die Abspannung hinten am Heck der Kajaks
erfolgen sollte. Es soll jedoch eine Empfehlung der Firma BMW geben, die
fordert, dass nur eine hintere Abspannung effizient wirkt, die bei den
Stoßfängern senkrecht hoch geht und dann in Höhe der Stoßfänger am Boot
befestigt wird; denn bei einer Vollbremsung z.B. rutschen die Boote nicht nur
einfach nach vorne, sondern steigen auch hinten hoch. Leider wird ebenfalls
nicht darauf hingewiesen, nach ca. 10 km Autofahrt die Befestigung der Boote
nochmals zu kontrollieren bzw. stattdessen zumindest nach der Befestigung einen
„Rütteltest“ durchzuführen. D.h. wir „simulieren“ die Autofahrt indem wir
kräftig am Bug und Heck der verladenen Boote rütteln und ziehen dann nochmals
die u.U. gelockerten Abspanngurte fest. Unbedingt sollten wir das bei solchen
elastischen Haltesystemen tun, bei denen die Boote waagerecht gelagert werden.
- Steuerblätter sollten abmontiert oder so
befestigt werden, dass sie sich nicht im Fahrtwind querstellen bzw. nicht
flattern können.
(Anmerkung:
Bei Seekajaks mit „Flip-off“-Steueranlagen bietet es sich an, ihr Heck nach
vorn in Fahrtrichtung aufs Autodach zu legen.)
- Die Sitzluken sind mit festsitzenden
Lukendeckeln zu verschließen. Ansonsten ist jegliches Gepäck aus den
Sitzluken zu nehmen, anderenfalls könnte der bei der Autofahrt entstehen
Windsog das Gepäck aus der Sitzluke ziehen. Spritzdecken sind nicht
geeignet, einen Lukendeckel zu ersetzen.
Quelle: KANU
SPORT, Nr. 4/08, S.30-32 – www.kanu.de