Stell dir das mal vor:
Du trägst beim Paddeln entlang
der Küste eine aufblasbare Rettungsweste. Nach einer Kenterung musst du
aussteigen. Ein Brecher reißt dir dein Seekajak aus den Händen und der Wind
treibt es schneller davon als du schwimmen kannst! Deine Mitpaddler sind bei
dem rauen Seegang nicht in der Lage, dir beizustehen. Sie drehen ab, um Hilfe
herbeizurufen. Währenddessen versuchst du, in Richtung dem nur 1 km entfernten
Strand zu schwimmen. Als du merkst, dass das Schwimmen zwecklos ist, da der
Tidenstrom dich hinaus auf die offene See treibt, ziehst du am Auslösegriff
deiner halbautomatisch aufblasbaren Rettungsweste. Die Gas-Patrone „zündet“ und
bläst mit einem Knall den Auftriebskörper
auf, und zwar so stark, dass du im ersten Moment meinst, er würde dich
erwürgen. Doch unmittelbar danach entweicht die Luft wieder aus dem
Auftriebskörper!? Etwas verdutzt greifst du zum Mundventil des Auftriebskörpers
und fängst an, über das Ventil Luft in den Auftriebskörper zu blasen. Aber der
Wasserdruck drückt sofort die eingeblasene Luft wieder hinaus aus dem Ventil!
Das
genau passierte einem Kanuten, jedoch zum Glück nicht draußen auf dem Meer,
sondern zu Hause auf dem Teppich, als er beim Anprobieren seiner neuen
SECUMAR-Rettungsweste „Canoe Plus“ versehentlich die Gas-Patrone zündete und
damit über 28,- Euro in die Luft blies.
M.E. war das für uns Kanuten „gut angelegtes Geld“! Warum?
1. Dieser Fall macht uns
bewusst, dass auch eine nagelneue aufblasbare Rettungsweste nicht unbedingt
funktionstüchtig sein muss und dass es deshalb zwingend nötig ist, nach
dem Kauf einer Weste diese persönlich – also nicht durch Dritte – vor
dem ersten Einsatz auf ihre Funktionstüchtigkeit zu überprüfen, zumindest was
die Dichtigkeit des Auftriebskörpers, die Funktionstüchtigkeit des
Mund-/Entlüftungsventils und die richtige Montage der Gas-Patrone betrifft.
2. Dieser Fall verdeutlicht,
dass irgendeiner einen Fehler gemacht hat:
Egal wer es war, in Folge
eines defekten oder klemmenden Ventils entwich die Luft wieder, die über die
Gas-Patronen eingeblasen wurde.
In diesem konkreten Fall lag
es wahrscheinlich am Händler; denn beim Probebetrieb im Geschäft hielt das
Ventil noch die Luft. Zu Hause nach der versehentlichen Auslösung der
Gas-Patrone, war die Staubschutzkappe nicht mehr auf dem Ventil und das Ventil
selber klemmte und war folglich undicht.
3. Dieser Fall zeigt, dass
die Firma SECUMAR es versäumt hat, ausdrücklich und mit vollem Nachdruck
darauf hinzuweisen, dass es quasi bei einem späteren Seenotfall
lebensgefährlich werden kann, wenn beim Entlüften des Auftriebskörpers das
Mundventil mit einem anderen Gegenstand als der dafür vorgesehen
Staubschutzkappe heruntergedrückt wird. Es wird zwar in der Gebrauchsanweisung
einen Hinweis gegeben, dass beim Entlüften des Auftriebskörpers die umgedrehte
Staubschutzkappe – jedoch „niemals spitze Gegenstände“ - ins Ventil zu drücken
ist, aber das erfolgt nicht sichtbar als Warnhinweis!
Weiterhin fehlt ein entsprechender zusätzlicher Warnhinweis, der direkt am
Ventil angebracht werden sollte, sodass Händler, aber natürlich auch Kunde beim
erstmaligen Hantieren mit einer solchen Weste regelrecht darauf gestoßen
werden.
In dem hier geschilderten
Fall löste übrigens eine leichte Berührung des klemmenden
Mund-/Entlüftungs-Ventils mit einer spitzen Zange sofort die Verklemmung. Das
Ventil war wieder voll funktionstüchtig! Mir war es auch nach –zigmaligen
Probedrücken mit der Staubschutzkappe einfach nicht mehr möglich, nochmals das
Ventil so zu drücken, dass es wieder klemmte.
Externe Wartung: Alle 2 Jahre!
Der erste Check nach dem
Kauf einer Rettungsweste reicht allerdings nicht; denn solche Westen
bedürfen der Wartung. Z.B. schreibt die Firma SECUMAR für ihre
Rettungswesten alle 2 Jahre eine Wartung vor (z.B. Secumar-Preis: ab ca. 37,-
Euro) und das auch nur für die ersten 10 Jahre. Danach sind sie jährlich zu
warten. Westen, die älter als 15 Jahre sind, werden nicht mehr gewartet, da
ihre Zuverlässigkeit auch bei vorheriger Wartung nicht mehr 100%ig gesichert
ist. So lösten sich bei einem „wartungsresistenten“ Kanuten einst bei einer ca.
15 Jahre alten Rettungsweste beim Probeaufblasen per Mund die Verklebungen des
Auftriebskörpers.
Interne Wartung: Unvernunft & Geiz?
Wer wider alle Vernunft bzw.
aus Geiz auf diese externe Wartung verzichtet, sollte dann wenigstens
eine persönliche Wartung seiner Rettungsweste vornehmen, und zwar mindestens
einmal jährlich bzw. nach mehrwöchigem Einsatz:
Leider ist eine solche
interne Wartung auch nicht umsonst; denn spätestens beim Testen der
Funktionstüchtigkeit der Aufblasautomatik müssen wir eine Gas-Patrone „opfern“
(z.B. Secumar-Preis für eine 32-g-Patrone: ca. 18,- bis 29,- Euro). Auf diese
Weise können wir jedoch feststellen, ob der Auftriebskörper auch noch den Druck
aushält, den eine solche Patrone erzeugt.
Natürlich ersetzt eine
solche jährliche interne Wartung weder eine externe Wartung noch
den von SECUMAR empfohlenen Check jeweils vor jedem Einsatz der Rettungsweste.
Ein paar Tipps
Übrigens, all diese Checks
und Wartungsarbeiten nützen nicht viel, wenn wir vor lauter Angst, die
Gas-Patrone mal aus Versehen auszulösen, beim Tragen der Rettungsweste die
„Reißleine“ mit Griff tief innerhalb der Rettungsweste so verstecken, dass wir
sie bei Panik kaum auffinden können.
Natürlich könnten wir diesem
Fall vorbeugen und die Aufblasautomatik so einstellen, dass sie bei
Wasserkontakt automatisch auslöst. Aber für Kanuten ist das nur bedingt
empfehlenswert, und zwar nur im Winter bei Wassertemperaturen unter +10° C.
Denn dann besteht bei einer plötzlichen Kenterung die Gefahr des Kälteschocks,
der uns daran hindern könnte, die „Reißleine“ zu ziehen. In der Sommersaison
und bei spritzendem Seegang sollten wir jedoch die Aufblasautomatik
deaktivieren. Nach einer Kenterung können wir dann selber entscheiden, wann wir
„ziehen“.
Anders als Segler, die nach
einem Überbordfallen auf hoher See relativ hilflos im Wasser treiben, haben wir
nach einer Kenterung mit Ausstieg neben uns noch unser Seekajak, in das wir
doch wieder einsteigen möchten. Mit aufgeblasener Rettungsweste fällt uns dass
jedoch u.U. schwerer. Zumindest gilt das für den Parallel-Wiedereinstieg, nicht
jedoch so sehr für den V-Wiedereinstieg. „Re-Entry and Roll“ aber auch das
Lenzen unseres Seekajaks aus der Schwimmposition heraus könnte uns sogar mit
aufgeblasener Rettungsweste leichter fallen. Aber was machen wir dann mit der
aufgeblasenen Rettungsweste, wenn wir wieder in unserem Seekajak sitzen? Soweit
die Luft ablassen, dass die Rettungsweste beim weiteren Paddeln nicht mehr
stört? Nun, bei einer erneuten Kenterung haben wir dann zumindest die
Möglichkeit, den Auftriebskörper über das Mundventil mit 2-3, max. 6 Luftstößen
wieder prall aufzublasen.
Ich persönlich würde jedoch
nach einer Kenterung mit Ausstieg die Rettungsweste erst dann aufblasen, wenn
mir der Wiedereinstieg ohne aufgeblasene Rettungsweste nicht gelingt!
Text: U.Beier