12.06.2002 Novellierung der Befahrensverordnung (Revier-Nordsee)
Nachdem jeweils die drei Nordseeküstenländer ihre Nationalparkgesetze novelliert haben, steht eine Novellierung der "Verordnung über das Befahren der Bundeswasserstraßen in Nationalparken im Bereich der Nordsee" (NPNordSBefV) (sog. "Befahrensverordnung") bevor. Das hierfür zuständige Bundesverkehrsministerium wird hierzu voraussichtlich im Jahr 2003 eine Entscheidung fällen. Es ist beabsichtigt, dass die hiervon betroffenen drei Bundesländer eine gemeinsame Empfehlung unterbreiten.
Das Land Hamburg hat unter Federführung der zuständigen Nationalparkverwaltung in Zusammenarbeit mit der "Wassersportkommission", der der "Hamburger Kanu-Verband e.V." angehört, seine Arbeit abgeschlossen. Es wird u.a. empfohlen die "3-Std.-Regelung", die zu Zwecken des Küstenkanuwanderns die Befahrung in der Zeit von 3 Std. vor Niedrigwasser bis 3 Std. nach Niedrigwasser nur auf gesondertem kostenpflichtigen Antrag zulässt, zu streichen und bei Bedarf "Küstenwanderrouten für muskelbetriebene Fahrzeuge" einzurichten. Etwaige Änderungen der zeitlichen und räumlichen Grenzen der Robben-/Vogelschutzgebiete (RSG/VSG) sollen mit den betroffenen Interessengruppen zuvor erörtert und abgewogen werden. Die Ausdehnung der Zone I (Ruhezone) westlich von Scharhörnriff soll dabei nicht zu einer Beschränkung der Sportbootschifffahrt führen.
Für das Land Schleswig-Holstein führt das in Tönning ansässigen Nationalparkamt in einem extra dafür eingerichteten Arbeitskreis die Verhandlungen mit den betroffenen Verbänden (Naturschutz, Sportboote, Reederei, Fischerei u.a.). Vieles spricht dafür, dass Ergebnisse zu erwarten sind, mit denen alle Betroffenen leben können: Wegfall der "3-Std.-Regelung", entsprechende moderate Anpassung der RSG/VSG, Festlegung einheitlicher Schutzzeiten (15.04.-1.10.), Einrichtung eines "Küstenkanuwanderweges" (ein entsprechender Vorschlag wurde vom DKV/LKV-Schleswig-Holstein und der Salzwasserunion e.V. erarbeitet) westlich der Außensände von Pellworm u.a.
Nun ist das Land Niedersachsen an der Reihe. Auf Initiative des WWF trafen sich mit 9 Monate Verspätung alle betroffenen Verbände, Institutionen und Organisationen Mitte Mai bei der zuständigen Nationalparkverwaltung in Wilhelmshaven. Die Sitzung verlief recht kontrovers. Vielleicht wollten einige Beteiligten erst einmal ihre Maximalpositionen abstecken. Ob ein Kompromiss gefunden werden kann, der an den Ergebnissen der beiden anderen Küstenländer anknüpft, hängt wesentlich vom konkreten Zuschnitt der einzelnen RSG/VSG (in Zeit und Raum) ab. Bei der Suche nach einem Kompromiss wird sich der DKV an den folgenden Leitgedanken orientieren:
Text: Udo Beier