03.05.2003 Sportbootführerscheinverordnung-See
(Befahrensregelung/Recht)
Am 27.03.03 ist die
Verordnung über die Eignung und
Befähigung zum Führen von Sportbooten auf den Seeschifffahrtsstraßen
(Sportbootführerscheinverordnung-See)
in Kraft getreten. Lt. §1 (1) gilt ab
sofort: "Wer auf den Seeschifffahrtsstraßen ein Sportboot führen will,
bedarf der Erlaubnis (Fahrerlaubnis). Sportboot im Sinn dieser Verordnung ist
ein von seinem Bootsführer nicht gewerbsmäßig für Sport- oder Erholungszwecke
verwendetes Wasserfahrzeug ..."
Unter §1 (1), Punkt 3, wird jedoch folgende
Ausnahme aufgeführt: "Ausgenommen sind Führer von Sportbooten, wenn die
Sportboote keinen Motorantrieb haben ..."
Quelle: Bundesgesetzblatt, Jg. 2003, Teil I, Nr. 11 v. 27.03.03