24.01.2004
Richtlinien für
Küstenkanuwanderveranstaltungen (Recht)
Im
ISKA-NEWSLETTER schlägt der Brite John Ramwell in dem
Beitrag:
„Adventure Racing: Guidelines fort the Sea Kayaking Event“
ein
paar formale Veranstaltungs- bzw. Teilnahmebedingungen zur Diskussion vor. Die
im Folgenden aufgeführten 9 Punkte sollen der Sicherheit der Teilnehmer bei
solchen Veranstaltungen dienen:
1.
Wind:
- max. 20
kn (max. 5 Bft.) Windprognose.
2.
Seegang:
3.
Tidenströmung:
- max. 2 kn
(3,7 km/h);
- keine
Tidalraces, Overfalls.
4.
Wassertemperatur: Sie bestimmt,
welche Bekleidung zu tragen ist, und zwar
- zwischen
15-20° C: kurze Neopren-Bekleidung plus Schwimmweste, möglichst auch:
Paddeljacke;
- zwischen
10-15° C: Long-John-Neopren-Anzug plus Schwimmweste;
- unter 10°
C: Trockenanzug plus Schwimmweste.
5.
Örtlichkeiten:
- das
Revier muss der Organisation bekannt sein;
- die
Strecke sollte in Landsicht verlaufen;
- entlang der
Strecke sollten genügend Anlandemöglichkeiten bestehen;
- es
sollten Ausweichsmöglichkeiten mit Windschutz vorhanden sein;
- meide
Reviere mit langen Querungen, schwierigen Anlandemöglichkeiten,
- bevorzuge
Mündungsbereiche, Buchten.
6.
Ausrüstung: Als Mindestausrüstung
wird auf die Empfehlungen der Canadian Coast Guard verwiesen:
- Schwimmweste
mit Pfeife;
- Spritzdecke;
- Lenzpumpe;
- Schleppleine;
- Seenotsignalmittel;
- Paddelfloat
(für Einer);
- gegebenenfalls
auch: Seekarte, Kompass und UKW-Handfunk.
7.
Safety:
- Information
und Absprache mit der Coast Guard;
- Organisation
von Rettungskräften;
- Festlegung
der Bedingungen, wann die Veranstaltung abzusagen ist;
- Organisation
und Rettungskräfte sind per UKW-Handfunk erreichbar;
- Begleitung
durch erfahrene „Rettungs“-Seekajaker (im Verhältnis 6:1, d.h. auf 6
Teilnehmer sollte eine Experte kommen);
- Begleitung
durch mindestens 3 motorisierte Rettungsboote (mit je 2 qualifizierten
Personen an Bord).
8.
Rennverlauf:
- die Teilnehmer
müssen schwimmen können und ihre Ausrüstung beherrschen;
- bei einer
Tour, die sowohl hinaus aufs Meer als auch entlang der Küste bzw. in
Meeresbuchten und Flussläufen führt, sollte die Meerespassage am Anfang
des Rennens liegen, damit (a) das Teilnehmerfeld dichter zusammen liegt
und so leichter kontrolliert werden kann, (b) die Teilnehmer noch fit
sind, (c) nach Abschluss der Meerespassage u.U. die Ausrüstung gewechselt
werden kann und (d) bei Wetterverschlechterung u.U. die Meerespassage
abgesagt werden kann, ohne dass das gesamte Rennen gestrichen werden muss;
- Wiedereinstiegshilfe
durch Dritte nach einer Kenterung sollte nicht zur Disqualifikation führen
(da anderenfalls u.U. Hilfe abgelehnt und die Lage sich verschlechtern
könnte).
9.
Rennbeendigung:
- Es ist
vor Abschluss der Veranstaltung sicher zu stellen, dass alle Teilnehmer
wieder zurück an Land sind.
Quelle: OCEAN KAYAKER
(ISKA), No. 56/Febr.04, S.18-19 – www.seakayak.co.uk