06.04.2004
Befahrung in einem künftigen
Nationalpark Dänisches Wattenmeer (Befahrensregelung/Recht)
Der
Diskussionsprozess zur Gründung eines Nationalparks Dänisches Wattenmeer hat
gerade erst begonnen. Der DKV nahm dies jedoch zum Anlass, schon jetzt bei den zuständigen
dänischen Institutionen seine Wünsche & Vorstellungen darüber zu äußern,
wie in einem solchen Nationalpark auch in Zukunft grenzüberschreitend entlang
der Küste gepaddelt werden kann, ohne die Natur zu gefährden.
Der
DKV ließ sich dabei von Grundsätzen leiten, die er auch bislang erfolgreich bei
der Befahrensregelung für die drei deutschen Wattenmeer-Nationalparks vertreten
hat:
Daraus
ergeben sich die weiteren fünf Leitgedanken:
Übertragen
auf das dänische Wattenmeer leiten sich aus diesen Grundsätzen die folgenden
Wünsche für ein grenzüberschreitendes Küstenkanuwandern ab:
a)
Die Insel Fanö sollte von Varde, Esbjerg und Ribe (Sluse)
aus erreichbar sein.
b)
Die Insel Mandö (Südwest-Seite) sollte von Ribe (Sluse) aus
erreichbar sein.
c)
Die Insel Römö (Seeseite) sollte von Höjer (Sluse) und Sylt
aus erreichbar sein.
d)
Die Insel Fanö sollte von Mandö und Römö aus erreichbar
sein.
e)
Die Insel Mandö (Südwest-Seite) sollte von Fanö und Römö aus
erreichbar sein.
f)
Die Insel Römö (Seeseite) sollte von Mandö und Fanö aus
erreichbar sein.
g)
Es sollte von der Insel Fanö aus möglich sein, die Fanö
selbst zu umrunden.
h)
Es sollte möglich sein, von Varde aus die Varde A hinunter
zu paddeln, durch die Ho Bugt, vorbei an Fanö (je nach Wetterlage entlang der
See- bzw. der Wattseite), hinüber nach Ribe (Sluse), weiter nach Mandö
(Südwest-Seite), hinüber nach Römö (Seeseite) und abschließend bis nach Höjer
(Sluse) bzw. Sylt.
i)
Aus Gründen der Regeneration sollten je zwei
Ausstiegsmöglichkeiten („Trittsteine“) auf Fanö (Seeseite) und Römö (Seeseite)
und je 1 Trittstein im Südwesten von Mandö und im Südwesten des Kore Sands
sowie das kurzzeitige Trockenfallen entlang der Fahrwasser mit einer Betretungsmöglichkeit des Watts im
Umkreis von 50 m erlaubt werden.
Wenn
es der Naturschutz erfordert, ist der DKV bereit, entsprechende Routen für Küstenkanuwanderwege
vorzuschlagen; denn analog zu den „Fußwanderern“, denen in den Nationalparks an
Land eine Vielzahl von Wanderwege angeboten werden, um von dort aus die Natur
erleben zu können, sollten den „Küstenkanuwanderern“ vergleichbare Wegführungen
auf dem Wasser nicht verwehrt werden.
Text:
Udo Beier