01.06.2006 Sicherheitskonferenz beim Bundesverkehrsministerium
(Befahrensregelung/Recht)
In
KANU SPORT wird über eine Sicherheitskonferenz für die Sportschifffahrt im
Seebereich berichtete, die das Bundesministerium für Verkehr, Bau und
Stadtentwicklung in Bonn am 6.04.06 veranstaltet hatte und zu der u.a. die
nationalen Sportbootverbände eingeladen wurden.
„Hintergrund
dieser Sicherheitskonferenz war der Umstand, dass sich die Zahl der gemeldeten
Sportunfälle im Seebereich von 90 in 2003 auf 141 in 2005 erhöht hat. Während
sich die Zahl der Sportbootunfälle in der Nordsee auf gleich bleibendem Niveau
bewegt, steigen die Zahlen der Sportunfälle in der Ostsee. Nicht aufgenommen in
dieser Statistik sind Unfälle mit Kleinfahrzeugen, also mit Kanus. Deshalb
bewegte sich die Diskussion über eine angemessene Lösung darum, in erster Linie
die Vorschriften zum Erwerb des Sportbootführerscheins See zu verändern.
Alle
Teilnehmer waren sich darin einige, dass der Ausbildung eine entscheidende
Bedeutung bei der Verbesserung der Sicherheit der Sportschifffahrt im
Seebereich zukommt. Aus diesem Grunde sollen Standards für die Ausbildung
erhöht werden. Kontrovers diskutiert wurden Themen hinsichtlich einer
Ausrüstungs- und Anwendungspflicht. Insbesondere bei der Frage einer Pflicht zur Rettungsweste kein
Konsens erzielt werden, zumal auch nach Auskunft der Vollzugsbehörden eine
Kontrolle kaum realisierbar sei.
Deshalb
wurde auch vereinbart, mehr Gewicht auf die Empfehlung zur Anwendung von
Sicherheitsausrüstung zu legen. Ebenfalls einvernehmlich festgehalten wurde,
dass die gesetzlichen Regelungen für die Sportschifffahrt im Seebereich zu
komplex und unflexibel sind. Deshalb wurde angeregt zu prüfen, ob alle
Vorschriften für die Sportschifffahrt in einem Rechtsinstrument verankert
werden können. Auch wird geprüft, ob eine Neudefinition des Begriffs
„Sportboot“ erforderlich ist.
Die
Sicherheitskonferenz See dient dem Bundesverkehrsministerium als Grundlage für
weitere Überlegungen, die Sicherheit zu verbessern. Die erstellten Vorschläge
werden auch zukünftig mit den Wassersportverbänden diskutiert und sollen soweit
wie möglich einvernehmlich verabschiedet werden.“ (UC)
Quelle: KANU SPORT, Nr. 6/06, S.5 –
www.kanu.de