13.03.2009 Kennzeichnungspflicht für Seekajaks
(Befahrensregelung/Recht)
Das
Bundesverkehrsministerium beabsichtigt, die Kennzeichnungspflicht für
Sportboote und sonstige Kleinfahrzeuge im Bereich der Binnenschifffahrts- und Seestraßen zu vereinfachen
bzw. zu vereinheitlichen, letztlich mit dem Ziel die „Attraktivität des
Wassertourismus und Wassersports zu stärken“ (BT-Drs.
16/5416).
Derzeit
besteht nur im Binnenbereich eine Kennzeichnungs- und Registrierungspflicht für
Kleinfahrzeuge bis zu einer Länge von 20 m (s. „Verordnung über die
Kennzeichnung von auf Binnenschifffahrtsstraßen verkehrende Kleinfahrzeuge“), wobei
es für Wasserfahrzeuge, die nur mit Muskelkraft fortbewegt werden können, lediglich
eine „Kann-Regelung“ gibt. Für den Seebereich besteht mit wenigen Ausnahmen für
privat genutzte Sportboote keine solche Kennzeichnungspflicht.
Vorgeschlagen
wird nun u.a. die
Die
Umsetzung soll 2011 erfolgen.
Text: U.Beier
Link: „Verordnung über die
Kennzeichnung von auf Binnenschifffahrtsstraßen verkehrenden Kleinfahrzeugen“ (KIFzKV-BinSch) (30.9.06)
www.elwis.de >Freizeitschifffahrt
>Kennzeichen der Kleinfahrzeuge
www.gesetze-im-internet.de/klfzkv-binsch/index.html