14.04.2010 Vorsicht bei Begegnungen mit der Berufsschifffahrt
(Befahrensregelung/Recht)
In der YACHT wird auf eine
Warnung der Wasserschutzpolizei verwiesen, die anlässlich des Saisonbeginns auf
die Gefahren bei Begegnungen mit Berufsschiffen in schmalen Tiefwasserrinnen
hinweist. Z.B.:
- Die Sogwirkung
überholender Berufsschiffe wird unterschätzt. Das vom Flutberg am Bug zum
drehenden Propeller strömende Wasser kann ein Sportboot bis unter das Heck
ziehen, ohne dass die Brückenbesatzung das bemerkt, da dieser Bereich im
toten Winkel liegt.
- Der Wellenschlag
(Brandung) am Rande der Tiefwasserrinne, hervorgerufen durch Bug- und
Heckwelle der überholenden bzw. entgegenkommenden Berufsschiffe, kann ein
Sportboot, das zu weit dem Berufsschiff ausweicht und dadurch sich zu
dicht dem Flachwasserbereich nähert, auflaufen bzw. – bei Seekajaks –
kentern lassen.
Wie groß der Sicherheitsabstand
zu einem vorbeifahrenden Berufsschiff bzw. zum nahen Flachwasserbereich sein
sollte, muss jeder Schiffsführer selber abwägen. Sie hängt u.a. von der
Beschaffenheit der Tiefwasserrinne, der Größe der sich begegnenden Schiffe,
ihrer Fahrgeschwindigkeit und – bei Seekajaks – dem Können des Kanuten ab.
Aber das sind nicht die
einzigen Gefahren der Berufsschifffahrt, mit denen wir beim Küstenkanuwandern
konfrontiert werden können. So ist z.B. noch auf Folgendes zu achten:
- Bei kurvenreichen Tiefwasserrinnen (hierzu
zählen insbesondere die engen Fahrwasser im Wattenmeer) ist darauf zu
achten, dass wir nicht mit dem in
der Kurve ausschwenkenden Heck eines Berufsschiffs kollidieren. Im
Zweifel empfiehlt es sich daher, eine Begegnung mit Berufsschiffen in
solch engen Kurven zu vermeiden, sei es, dass wir schneller oder langsamer
paddeln oder das Fahrwasser – sofern nicht mit Wellenschlag zu rechnen ist
- ganz verlassen und abwarten bis das Berufsschiff uns passiert hat.
- Die Fahrgeschwindigkeit
der Berufsschiffe ist nicht immer richtig einzuschätzen. Deshalb sollten
wir z.B. die Querung einer Fahrrinne bzw. die Befahrung einer engen
Fahrwasserkurve nur dann unternehmen, wenn wir sicher sind, dass keine
Kollisionsgefahr besteht.
- Genauso wenig wie wir Kanuten nicht verpflichtet
sind, im Fahrwasser zu paddeln, so ist die Berufsschifffahrt nicht verpflichtet, im Fahrwasser zu fahren.
Insbesondere die sehr ortskundigen Schiffsführer (das trifft für
Fischereifahrzeuge und Fährschiffe zu) verlassen immer mal wieder das
Fahrwasser, um die Fahrroute abzukürzen. D.h. wir Küstenkanuwanderer
sollten uns folglich nicht in Sicherheit wiegen, wenn wir außerhalb des
Fahrwassers paddeln. Eine Kollisionsgefahr ist nie auszuschließen.
Lediglich im Flachwasserbereich oder Brandungszonen brauchen wir nicht auf
die Berufsschifffahrt zu achten, wohl aber auf die uns begleitenden
Kameraden und Kameradinnen.
- Auf Schifffahrtsstraßen wird mit „Signalen“ kommuniziert. Es wird
dabei vorausgesetzt, dass jeder, der sich auf einer Schifffahrtsstraße aufhält,
diese Signale kennt. Mit folgenden Signalen können wir bei einer Tour
entlang der Küste rechnen:
Warnsignale:
1
langer Ton = Achtung!
1
kurzer + 1 langer Ton = Bleib-weg-Signal – Gefahrenbereich verlassen!
1
langer Ton + 4 kurze Töne = Gefahr: Fahrzeuge gefährden sich einander!
5
kurze Töne = Kommen Sie Ihrer Ausweichpflicht nach!
Manöversignale:
1
kurzer Ton = Ich ändere meinen Kurs nach Steuerbord!
2
kurze Töne = Ich ändere meinen Kurs nach Backbord!
3
kurze Töne = Meine Maschine arbeitet rückwärts!
- Außerdem sollten uns bewusst sein, dass wir in unserem Seekajaks quasi
„unsichtbar“ sind, entweder weil uns die Brückenbesatzung eines
Berufsschiffs nicht sieht oder weil sie mit uns nicht rechnet und folglich
nicht Ausschau nach uns hält. Insbesondere bei widrigen
Wetterverhältnissen (z.B. schlechte Sicht, rauer Seegang, starker Wind)
bzw. bei unauffälliger Bekleidung und Ausrüstung sollte uns unsere
„Unsichtbarkeit“ bewusst sein und uns dazu veranlassen, beim
Küstenkanuwandern möglichst einer Begegnung mit der Berufsschifffahrt aus
dem Weg zu gehen.
- Um unsere Sichtbarkeit
zu erhöhen, sollten wir, insbesondere wenn wir im Fahrwasser paddeln,
immer in einer geschlossenen Gruppe (Pulk)
fahren. Möchten wir ein Fahrwasser queren, so sollen wir das nur dann tun,
wenn es wirklich nötig ist und das möglichst so, dass wir mit unseren
Seekajaks mit Kielrichtung im
rechten Winkel zur Verkehrsrichtung des Fahrwassers („Volle Breitseite“)
paddeln; denn auf diese Weise werden wir nicht nur am leichtesten gesehen,
sondern queren das Fahrwasser auch am schnellsten. Eine etwaige Abdrift in
die falsche Richtung müssen wir dabei in Kauf nehmen.
- Bei schlechten
Sichtverhältnisse (Nebel) sollten wir möglichst umgehend das
Fahrwasser verlassen und einen sicheren Ort anlaufen (hier: Land bzw.
flaches Gewässer) bzw. gar nicht erst auf Wasser gehen, um dann sich
langsam von Tonne zu Tonne dem angepeilten Ziel zu nähern.
- Für Nachtfahrten
sind wir in der Regel nicht so ausgerüstet, wie die
Seeschifffahrtsstraßenverordnung es fordert (hier: fest angebrachtes, vom
BSH zugelassenes weißes Rundumlicht mit einer Mindesttragweite von 2
Seemeilen). Deshalb sollten wir sie auf alle Fälle dort unterlassen, wo
mit Schiffsverkehr zu rechnen ist. Dennoch sollten wir für eine Nachtfahrt
gerüstet sein, z.B. ist ein Notstand nie auszuschließen (hier: Probleme
mit der Gesundheit einzelner Kanuten bzw. dem Material ihrer Seekajaks).
Dafür ist es erforderlich ständig – also auch am Tage – ein weißes Licht
gebrauchsfertig mitzuführen (z.B. wasserdichte Taschenlampe) und bei
Kollisionsgefahr rechtzeitig zu zeigen.
- Um die Kollisionsgefahr zu vermindern, müssen
wir auf die Kompasspeilung achten: Ändert sich die Kompasspeilung eines
sich annähernden Schiffes nicht merklich, ist mit einer Kollision zu
rechnen. („Kollisionspeilung“).
- Bei Annäherung
eines Berufsschiffes sollten wir nicht versuchen, seinen Kurs vor dessen
Bug zu kreuzen. Vielmehr sollte abgewartet werden, bis das Schiff an einem
vorbei gefahren ist, um dann in seinem Heckwasser (Vorsicht Strömungsstrudel!)
vorbeizupaddeln.
- Sind bei Schiffsbegegnungen Kurskorrekturen erforderlich, so sollten sie von uns
rechtzeitig und so deutlich ausfallen, dass die anderen diese als solche
erkennen können. Notfalls ist das Tempo zu vermindern, zu stoppen oder
rückwärts zu gehen. Aufeinanderfolgende kleine Änderungen des Kurses
und/oder der Geschwindigkeit sollen vermieden werden.
Text: U.Beier
Quelle: YACHT,
9/10, S.9 – www.yacht.de
Link: www.kanu.de/nuke/downloads/Fahrregeln.pdf