18.12.04
Nur beinahe
Ertrunken und trotzdem verstorben
(Ausbildung/Gesundheit)
Was
manche Kanutinnen und Kanuten immer schon befürchtet haben, ist nun
eingetreten, zumindest in den USA. Dort endete eine Kenterung auf dem Meer
tödlich, da es dem betroffenen Kanuten nicht möglich war auszusteigen, weil er
in seiner Panik nicht daran dachte, die Spritzdecke vom Süllrand zu lösen.
Teil
I: Ausstiegsprobleme
Ein
solcher Fall tangiert eigentlich alle Kanuten, die Anfänger gleichermaßen wie
die Experten, Fahrtenleiter und Ausbilder. Kann es doch immer mal passieren,
dass ein Kanute in der Hektik einmal vergisst, vor dem Start aufs Wasser die
Spritzdecke seines Kajaks so zu schließen, dass die Halteschlaufe griffbereit
herausschaut. Auch ist kein Kanute davor gefeit – das gilt insbesondere für die
kalte Jahreszeit – bei einer Kenterung einen „Kälteschock“ zu erleiden, der ihn
daran hindert, seine Spritzdecke zu öffnen. Besonders angesprochen fühlen
sollten sich die Paddelanfänger, die vielleicht ins Kajak steigen, ohne vorher
den „Nassen Ausstieg“ geübt zu haben. Aber auch jene Kanuten sind gefährdet,
die seit Jahren oder gar seit Jahrzehnten schon nicht mehr gekentert sind und
eigentlich gar nicht mehr vertraut damit sind, was man nach einer Kenterung
alles tun muss, um kontrolliert aussteigen zu können:
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5 Schritte
zum „Nassen Ausstieg“:
Hinweis: Bei Küstentouren nicht vergessen ab
dem 5. Schritt das Kajak festzuhalten, um:
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Übrigens,
wer ohne Spritzdecke paddelt, was Anfänger bei „Ententeichbedingungen“ ruhig
tun können, oder mit einer nur locker sitzenden Spritzdecke unterwegs ist
(Spritzendeckengummi max. 6 mm dick), fällt eigentlich fast automatisch aus
seinem Kajak. Meist verlässt deshalb ein weniger erfahrener Kanute bei einer
Kenterung sein Kajak so schnell, dass sogar noch nicht einmal seine Haare nass
werden. Dennoch, für den Fall, dass der Ausstieg nicht so automatisch
funktioniert, sollte man an die obigen 6 Punkte denken!
Der
Kenterunfall
Im
us-amerikanischen SEA KAYAKER (Nr. 5/04, S.42-45) berichtet Charles A.
Sutherland in dem Beitrag: „The Loss of
a Novice. The Tragic Consequences of an Unexpected Capsize” über den Tod
eines Anfängers (51 Jahre), der bekleidet mit Neo und Schwimmweste bei einer
Ausbildungsfahrt bei +24° C Luft- und +15° C Wassertemperaturen entlang der
Küste am Rande eines befahrenen Fahrwassers während der Übung der flachen
Paddelstütze ca. 30 m vom Strand entfernt im ruhigen, aber tiefen Wasser
kenterte, vor Panik hektisch im Wasser herumplantschte (sog. „aktive“ Panik),
statt kontrolliert die Spritzdecke zu öffnen, ca. 10-15 Sekunden unter Wasser
blieb, höchstwahrscheinlich Wasser einatmete, mit Kameradenhilfe ausstieg, noch
ca. 5 Minuten ansprechbar war, dann ohnmächtig wurde und 1 Std. später starb. –
Übrigens, zu Beginn der Tour wurde den Kursteilnehmern an Land gezeigt, wie man
nach einer Kenterung aussteigt. Die Aussteigübungen im Wasser sollten jedoch
wegen der Wassertemperaturen erst am Ende der Tour durchgeführt werden.
Eine
ähnliche Situation haben wir auch einmal erlebt, zum Glück im Hallenbad. Eine
nicht unerfahrene Kanutin sollte zu Beginn einer Rettungsübung bewusst kentern,
unter Wasser die Spritzdecke öffnen und dann aussteigen. Nachdem sie kenterte,
geriet sie sofort in Panik, statt sich nach vorne zu legen, die
Spritzdeckenschlaufe zu ergreifen und die Spritzdecke zu öffnen, legte sie sich
nach hinten und verharrte in dieser Stellung (sog. „passive“ Panik) bis
wir Kanuten, die am Beckenrand standen, stutzig wurden, das Heck des
Kenterkajaks ergriffen und soweit hoch hoben, dass die Kanutin Luft holen und
ihre Sitzluke verlassen konnte. Nach einer Verschnaufspause setzte sich die
Kanutin nochmals in ihr Kajak und stieg nach einer freiwillig herbeigeführten
Kenterung ohne Probleme aus.
Unfallursachen
Folgende
Punkte scheinen für den tödlichen Ausgang mit verantwortlich zu sein:
(1)
Vor Beginn einer Tour mit Anfängern ohne Kentererfahrungen sind
Ausstiegsübungen vorzunehmen, wobei die erste Kenterung ohne Spritzdecke und im
Flachen bzw. Schwimmbad erfolgen sollte, und zwar unter Aufsicht eines Helfers,
der jederzeit dem gekenterten Kanuten zu Hilfe eilen kann.
(2)
Anfänger sollten zunächst in Kajaks mit großer Sitzluke paddeln, die mit
Spritzdecken auszurüsten sind, welche sich schon dann lösen, wenn man beim
Kentern aus der Sitzluke fällt.
(3)
Nach der Kenterung versuchte ein Mitpaddler, per Signalpfeife die in der
Nähe vorbei fahrende Schifffahrt auf den Notfall aufmerksam zu machen. Man
sollte jedoch wissen, dass eine Signalpfeife das ineffizienteste
Seenotsignalmittel ist. Natürlich gilt auch hier: „Besser als gar nichts!“,
aber mit jeder Art Seenotsignal (z.B. Leuchtkugeln a lá „Nicosignal“,
Seenotfallschirmraketen, Rauch- bzw. Leuchtfackel) hätte man leichter auf sich
aufmerksam machen können. Es ist erstaunlich, dass die verantwortliche
Ausbilderin keine solchen Signalmittel einsetzte und auch über kein Handy (Binnen:
Tel.Nr. 110; Küste: Tel.Nr. 124124) oder UKW-Sprechfunkgerät verfügte, um damit
auf die Notlage aufmerksam machen zu können.
(4)
Der eigentliche Grund der Kenterung war jedoch das Üben der flachen Stütze
im tiefen Wasser. Man muss als Kanutín bzw. Kanute schon sehr talentiert sein,
um nicht zu Beginn solcher Übungen zu kentern. Dennoch kommt man nicht darum
herum, den Einsatz der Paddelstütze zu lernen. Die Paddelstütze ist nämlich die Paddeltechnik, mit der man eine
Kenterung zu 99% vermeiden kann, wie die Rolle die Rettungstechnik ist,
mit der man nach einer Kenterung wieder zurück an die Wasseroberfläche kommt.
Wir empfehlen daher, Übungen zum Erlernen von Paddeltechniken im Allgemeinen
und der flachen und hohen Paddelstütze im Besonderen zunächst dort anzusetzen,
wo eine Kenterung nicht ohne große Folgen bleibt. Z.B. sollte man bei
Stützübungen wie folgt vorgehen:
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6 Schritte
zum Üben der Paddelstütze:
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Teil
II: Medizinische Beurteilung
Wie kann es passieren, dass der Verunglückte:
5 Min ansprechbar blieb aber nach 1 Std. verstarb?
Im Folgenden wird versucht, hierauf aus medizinischer Sicht eine
Antwort zu geben.
Woran ist der Verunglückte mit größter Wahrscheinlichkeit
verstorben ? Die exakte Todesursache bleibt wohl einem Pathologen vorbehalten.
Nach dem Grundsatz: „das Häufige ist häufig“ ist der Kanute mit hoher
Wahrscheinlichkeit ertrunken. Andere, jedoch wenig wahrscheinliche
Todesursachen sind z.B. reflektorischer Herzstillstand nach Eintauchen
in kaltes Wasser (sog. „Vagusreiz mit Asystolie“) oder akuter Herzinfarkt
bei vorbestehender koronarer Herzerkrankung. Die letzteren sind jedoch aufgrund
der Schilderung unwahrscheinlich, da bei kurzzeitigem Herzstillstand meist
Bewusstlosigkeit eintritt, der Verunglückte aber herumplantschte und zunächst
ansprechbar blieb. Gegen einen Herzinfarkt spricht das Fehlen eines
„Vernichtungsschmerzes“ im Brust /Armbereich.
Ertrinken
und Beinahe-Ertrinken
Mit sehr hoher Wahrscheinlichkeit ist der Kursteilnehmer also
„ertrunken“, genauer an einem akuten Lungenversagen nach Beinahe-Ertrinken
verstorben. In der Notfallmedizin wird zum einen zwischen Ertrinken („Drowning“
) und Beinaheertrinken („Near-Drowning“) unterschieden. Beim Beinaheertrinken
wird der Verunglückte primär gerettet und überlebt zunächst, wird aber später
durch die Folgen der Wassereinwirkung zum medizinischen Notfall oder stirbt. In
vorliegendem Fall handelt es sich also um Beinahe-Ertrinken.
Aus der Unfallschilderung ist weiter zu entnehmen, daß der
Verunglückte „Wasser einatmete“ und 5 min. später bewusstlos wurde. Sehr
wahrscheinlich hat der Verstorbene jedoch sowohl Wasser aspiriert als auch (in
den Magen) verschluckt.
Süß-
oder Salzwasserertrinken
In der Notfallmedizin wird zwischen Süß- und Salzwasserertrinken
unterschieden. Diese Unterscheidung ist für die Akutversorgung durch Ersthelfer
unerheblich, d.h. dass sowohl bei Süß- als auch bei Salzwasser- (Beinahe-)
-Ertrinken die gleichen Erstmaßnahmen getroffen werden müssen. Da aus der
Unfallschilderung zu entnehmen ist, dass die Kenterung im Salzwasser erfolgte,
beschreibe ich im Folgenden die Krankheitsabläufe bei Aspiration von
Salzwasser. Ich weise jedoch ausdrücklich daraufhin, das Beinahe-Ertrinken
in Süßwasser nicht weniger gefährlich ist.
Da die luftgefüllte Lunge stets nur so viel Wasser aufnehmen kann,
wie Luft fehlt oder verdrängt werden kann, ist die eingeatmete Wassermenge
meist gering, das heißt, dass bei kürzerer Zeit unter Wasser (wie im
vorliegenden Fall) nur ein Teil, meist
etwa nur 1/6 der Lungenbläschen (Alveolen) mit (Salz-) Wasser in Kontakt
gekommen sind.
Was passiert aber wenn die Lungenbläschen mit (Salz-oder Süß-) Wasser in Kontakt kommen?
a) Um die Vorgänge besser zu verstehen, kann man sich die Lunge stark vereinfacht wie einen hohlen Baum
vorstellen an dem Luftballons hängen. Der hohle Stamm sei die Luftröhre, die
hohlen Äste die Bronchien, die aufgeblasenen Luftballone seien die
Lungenbläschen, die mit den Ästen in Verbindung stehen und mit diesen einen
gemeinsamen Hohlraum bilden. Die Wand der hauchdünnen Luftballone umfasst ein
zartes Netz feinster Blutgefäße (Kapillaren).
b) Das Innere der Luftballons bildet eine Zellschicht, die sog.
Alveolarzellen. Diese Zellen produzieren einen Lipidfilm, welcher das
Innere des Luftballons auskleidet und für einen Gasaustausch unabdingbar ist,
da er die Oberflächenspannung von Flüssigkeiten senkt. Man kann sich diesen
Lipidfilm wie eine Seifenblase bei Geschirrspülmittel vorstellen. Durch diesen
Lipidfilm (der sog. Surfactant-Factor) wird die Oberflächenspannung des Wassers
reduziert (Geschirr wird sauber), in der Lunge kann 0² und C0² diffundieren,
also der Gasaustausch stattfinden.
c) Wenn jedoch Süß- oder Salzwasser in die Lungenbläschen
eindringt wird dieser Surfactant-Factor
ausgewaschen. Der Körper braucht dann etwa 24 – 48 Std. Zeit, um ausreichend
Surfactant-Factor nachzubilden. (Etwa solange sind „Beinahe-Ertrunkene“
durch ein akutes Lungenversagen bedroht.) Darüberhinaus kommt es
wahrscheinlich durch weitere Bestandteile des Wassers (insbes. Bakterien,
chemische und pflanzliche Giftstoffe) zu einer Schädigung der Alveolarzellen,
so daß diese nur noch eingeschränkt Surfactant-Factor bilden können.
d) Ist kein Surfactant-Factor mehr vorhanden, kommt es zu einem
Kollabieren der Lungenbläschen, in unserem Beispiel: der Luftballon schnurrt
zusammen. Medizinisch: sog. „Atelektasen“ d.h. kollabierte Lungenareale, in denen
keine Belüftung mehr stattfindet. Für das Verständnis des Beinahe-Ertrinkens
ist es wichtig sich zu vergegenwärtigen, dass anfangs nur ein Teil (etwa 1/6)
der Lungenbläßchen kollabiert ist, also Lungenareale mit normalem Gasaustausch
neben Lungenarealen bestehen, die nicht mehr am Gasaustausch teilnehmen können
(Atelektasen).
Akutes
Lungenversagen
Was passiert nun, wenn in den kollabierten Lungenbläschen keine
Belüftung mehr stattfindet? Dort kommt es zur Freisetzung einer Reihe von
Entzündungsmediatoren, toxischer 0²-Radikale und Proteasen, welche die inneren
Zellschichten der Lungenbläschen weiter schädigen und die Durchlässigkeit der
Blutkapillaren erhöhen. Die durchlässigen Blutkapillaren kann man sich wie ein Gartenschlauch mit
Löchern vorstellen aus dem an vielen kleinen Stellen feine Wasserstrahlen
austreten. Letztlich wird, ähnlich wenn man z.B. einen Erguss oder eine
wassergefüllte Blase hat, Blutwasser durch die „undichten“ Kapillaren
ausgeschieden und läuft in die Lungenbläschen. Es kommt - wenn man so will zu -
einem „Volllaufen“ der Lunge mit Exsudat (Blutwasser) von innen.
Dieser Prozess wird durch Salzwasser zusätzlich verstärkt, da
Salzwasser einen höheren osmotischen Druck als unser Blut hat und somit „Wasser
zieht“. In den nicht mehr am Gasaustausch teilnehmenden Lungenbereichen kommt
es zur Bildung von Schaum, welcher nach einer unterschiedlich langen Latenzzeit
auch den Gasaustausch der anfänglich gesunden Lungenareale beeinträchtigt und dann auf die gesamte Lunge übergreift. Auf
diese Weise kann, auch wenn zunächst subjektiv Beschwerdefreiheit besteht und
der Verunfallte klinisch unauffällig ist, nach Stunden – in seltenen Fällen
Tagen – es innerhalb von wenigen Minuten durch
obengenannten sich selbst verstärkenden Teufelskreis zu einem akuten
Lungenversagen (ARDS = acute respiratory distress syndrom)
kommen. Ist dieses erst einmal eingetreten kann es nur noch, - leider jedoch
nicht immer erfolgreich - intensivmedizinisch (Intubation und Überdruckbeatmung
sog. "PEEP-Beatmung") beherrscht werden. Deswegen muß jeder
Beinahe-Ertrunkene, auch wenn er zunächst subjektiv beschwerdefrei und klinisch
unauffällig ist, mindestens 24 Std. auf einer Intensivstation überwacht werden!
Aspirationsverdacht
Wann besteht Aspirationsverdacht? Wenn nach dem Untertauchen
Folgendes auftritt:
Weitere Symptome sind:
Konsequenzen
In dem geschilderten Kenterfall liegt also mit hoher Wahrscheinlichkeit
ein akutes Lungenversagen (= ARDS) nach Beinahe-Ertrinken vor. Welche
Konsequenzen ergeben sich hieraus? Was
können die Kameraden tun?
(1)
Ein nach Beinahe-Ertrinken Geretteter, bei dem
der Verdacht besteht, dass er Wasser aspiriert hat, ist vital gefährdet, auch
wenn er zunächst subjektiv beschwerdefrei und klinisch unauffällig ist. Ca. 11
% der zunächst „Geretteten“ versterben noch innerhalb 24 Std. an einem akuten
Lungenversagen (ARDS). Da das Vorläuferstadium eines ARDS selbst für einen
Arzt schwer zu erkennen ist, muss auch bei geringstem Aspirationsverdacht, auch
wenn der Beinahe-Ertrunkene zunächst subjektiv beschwerdefrei und klinisch
unauffällig ist, sofort der Rettungsdienst verständigt und auf eine sofortige
Klinikeinweisung mit mindestens 24–stündiger Überwachung auf einer
Intensivstation bestanden werden!
In Deutschland ist bei
Binnentouren der Rettungsdienst/Notarzt zu rufen über Tel.-Nr. 112 und
bei Küstentouren die Seenotleitung (MRCC) Bremen über Tel.-Nr.
0421-53687-0 bzw Handy-Nr. 124124.
(2)
Der Verunfallten darf keinesfalls alleine gelassen
werden. Wenn
der Beinahe-Ertrunkene nicht unterkühlt ist, erleichtert eine sitzende Lagerung
mit Aufstützen der Hände die Atmung. Ist der Beinaheertrunkene unterkühlt
sollte er wegen der Gefahr des Bergungstodes auf dem Rücken liegend gelagert
werden, wobei er möglichst wenig bewegt werden sollte. Soweit möglich im Liegen
nasse Kleidung durch trockene ersetzen und dann den Verunfallten mit einer
Rettungsdecke vor Wärmeverlust schützen.
(3)
Wird ein „geretteter“ Beinahe-Ertrunkener nach
einer Zeit bewusstlos, ist er hochgradig gefährdet.
Da er i.d.R. viel Wasser verschluckt hat, besteht jetzt die Gefahr, dass er
dieses Wasser aufgrund der Bewusstlosigkeit erbricht und dann aspiriert. Die
Sterblichkeit bei Beinaheertrunkenen, die bewußtlos die Klinik erreichen, liegt
bei ca. 50 %! Ein Bewusstloser, der noch spontan atmet, muß nach dem
gegebenenfalls notwendigen Freimachen der Atemwege in stabile Seitenlage
gebracht werden. Bei Unterkühlung gilt das obengenannte. Atmung und Kreislauf
müssen ständig beobachtet werden. Selbstverständlich ist auch hier sofort der
Notarzt zu rufen.
(4)
Für den Fall, dass der bewusstlose
Beinahe-Ertrunkene nicht atmet, sind sofort Wiederbelebungsmaßnahmen nach der
ABC-Regel einzuleiten und solange durchzuführen bis der Notarzt
eintrifft. Kanuten sind daher gut beraten, immer mal wieder an einem
Erste-Hilfe-Kurs teilzunehmen, um Kenntnisse i. S. Wiederbelebung zu erwerben
bzw. aufzufrischen. Außerdem empfiehlt es sich, die folgende Notfallkarte aus dem Internet
herunterzuladen, einzulaminieren und bei Kanutouren stets mitzunehmen:
è www.kc-konstanz.de/html/downloads.html
> „PDF-Datei-Notfallkarte“
(5)
Da Beinahe-Ertrinken häufig mit Unterkühlung
einhergeht, lohnt ein konsequentes Fortführen der Wiederbelebungsversuche bis
zum Eintreffen des Notarztes. Durch die Kälte kann bei einem Absinken der
Körperkerntemperatur unter 30° C ein „gehirnschützender“ (neuroprotektiver)
Effekt eintreten. Normalerweise ist mit irreversiblen Hirnschädigungen bereits
nach 6 min. Sauerstoffmangel im Gehirn zu rechnen. Es gibt jedoch Fallstudien
von Unterkühlten mit einer Körperkerntemperatur von 13,7° C, die die
Wiederbelebungsmaßnahmen über mehrere Stunden ohne jegliche Hirnschädigung
überlebt haben! Deswegen lohnt ausdauerndes Wiederbeleben. Merke:
No one is dead until warm and dead! D. h. niemand Unterkühltes ist tot, solange er nicht
wiedererwärmt und tot ist. Deswegen sind die Wiederbelebungsversuche bis zum
Eintreffen des Notarztes fortzuführen.
Der am Unfallort eingetroffene Notarzt wird die Indikation zur
Intubation und Überdruckbeatmung sehr großzügig stellen. Dies ist die
Therapiemaßnahme, die für den in den USA verunfallten Paddelanfänger eine
reelle Chance bedeutet hätte.
Verantwortlichkeiten
Ein Fahrtenleiter bzw. Ausbilder befindet sich rechtlich in Garantenstellung
gegenüber einem Kursteilnehmer. Ein Garant ist jemand der eine Gefahr
herbeiführt. Juristisch gesehen brachte beim dem hier beschriebenen
Kenterunfall der Kursleiter den Kursteilnehmer in Gefahr (Training der
Paddelstütze im tiefen Wasser, ohne vorher eine Ausstiegsübung angesetzt zu
haben). Der fahrlässigen Tötung durch Unterlassen macht er sich strafbar, wenn
er nicht alles unternimmt, was ihm zumutbar und möglich ist, um die (von ihm
herbeigeführte) Gefahr abzuwenden.
Nach unserem laienhaften Rechtsverständnis würde ein deutscher
Staatsanwalt den Kursleiter wohl fragen, warum er zumindest kein Handy und
zusätzlich keine weiteren adäquaten Signalmittel mitgenommen hat. Wenn der BGH
die Auffassung vertritt, dass man von einem Gastwirt erwarten kann, einen
Betrunkenen, der ein ihm angebotenes Taxi ablehnt, am Verlassen der Gaststätte
aktiv zu hindern (z.B. durch Zusperren und Rufen der Polizei), wird die Antwort
auf die Frage, ob man heutzutage von einem Kursleiter erwarten kann, ein Handy
oder wenigstens andere effiziente Signalmittel mitzunehmen, wohl eindeutig
ausfallen. Der Betrunkene wurde übrigens von einem Auto überfahren, woraufhin
der Gastwirt wegen fahrlässiger Tötung durch Unterlassen verurteilt wurde.
Text: Dr. med. Mark
Huber / Udo Beier