Am
Bei Ententeichbedingungen startete ein Drachenboot
besetzt mit 13 Schülern (15-17 Jahre alt) (alle mit dunkel-blauen Schwimmwesten
ausgerüstet) und 2 Lehrern hinaus auf den Praestö-Fjord (südlich von
Kopenhagen). Sie waren bei +2° C Luft-/Wassertemperatur unterwegs, um auf einem
ausgewählten Kurs den Streckenrekord ihrer Schule zu brechen.
Draußen wurden sie von einer Kaltfront überrascht,
die mit 5 Bft. (8-9 m/s), in Böen 7 Bft. (15 m/s), wehte. Beim Wenden ca. 500 m
vom Ufer entfernt kenterte das Boot. Da anscheinend keine Möglichkeit bestand,
vom Ort der Kenterung aus den Seenotfall zu signalisieren (keine
Seenotsignalmittel und auch kein Handy wurden eingesetzt), gab einer der beiden
Lehrer die Anweisung aus, in Kleingruppen durch das nur +2° C kalte Wasser zum
nahen Ufer zu schwimmen. Der Lehrer selbst blieb mit einer Schülerin am
kieloben treibenden Drachenboot zurück.
2 Schüler erreichten als erste das Ufer und konnten
auf sich aufmerksam machen, sodass Dritte die Rettungskräfte benachrichtigten.
2 weitere Schüler und eine Lehrerin konnten ebenfalls
mit eigenen Kräften das Ufer erreichen und 2 Schülerinnen retteten sich
unterwegs auf eine Eisscholle.
6 Schüler und die am Drachenboot zurückgebliebene
Schülerin wurden ohnmächtig aus dem Wasser geborgen.
Der beim Drachenboot gebliebene Lehrer konnte bislang
nicht gefunden werden.
Die 7 ohnmächtigen Schüler erlitten bei einer
Körpertemperatur von 16-18° C einen Herzstillstand. In der Zwischenzeit sind
sie jedoch alle wieder bei Bewusstsein und auf dem Weg der Besserung.
Info: www.seekajakforum.de/forum/read.php?1,51850
Dass es zu einem solchen
Seenotfall mit diesen teilweise kritischen bis tragischen Auswirkungen kommen
konnte, ist:
zurückzuführen.
Das wird wohl auch der Grund
sein, warum:
verzichtet wurde. Und die
fehlenden Signalmittel, insbesondere ein Handy, führten dann in letzter
Konsequenz dazu, dass der verantwortliche Lehrer die Empfehlung aussprach, in
Gruppen zu versuchen, dass ca. 500 m entfernt
liegende Ufer schwimmend zu erreichen, da ihm bewusst wurde, dass wohl
keiner an Land diese Kenterung bemerkt hat.
Nach der Kenterung waren die
Kanuten im Wesentlichen den folgenden 3 Gefahren ausgesetzt,
Im Folgenden soll
hinterfragt werden, warum 14 von 15 Kanuten diesen Seenotfall überleben
konnten.
Zeitfenster
In Anbetracht dessen, dass
das schwimmend zu erreichende Ufer ca. 500 m entfernt lag, gehe ich mal davon
aus, dass ein Schwimmer (bekleidet mit Sportzeug und ausgerüstet mit einer
Schwimmweste) bei der Wassertemperatur und dem Seegang für 100 m ca. 3-5
Minuten benötigt. Daraus folgt, dass die schwimmenden Kanuten mindestens ca. 15
Minuten und maximal 25 Minuten im kalten Wasser unterwegs waren (plus 1 Minute,
die sie wohl schwimmend neben dem Drachenboot verbrachten, bevor sie Richtung
Ufer aufbrachen).
Weiterhin ist anzunehmen,
dass die Kanuten, die nach 15 bis 25 Minuten das Ufer erreichten, sofort auf
Dritte trafen, die sofort Alarm auslösen konnten. Die Retter trafen dann wohl
30 Minuten später am Ort des Seenotfalles ein und begannen folglich 46 bis 56
Minuten nach der Kenterung mit der Suche & Bergung der sich noch im Wasser
aufhaltenden Kanuten.
Kälteschock
Beim plötzlichen Eintauchen ins unter
+13° C kalte Wasser ist ohne entsprechenden Kälteschutz ein Kälteschock nicht
auszuschließen. Er äußert sich in Atemproblemen (z.B. Atemnot, Atemblockade,
Hecheln, unkontrolliertes tiefes Luftholen), Gleichgewichtsstörungen bzw.
Kreislaufproblemen und kann 2-3 Minuten, max. 5 Minuten anhalten. Es handelt
sich hierbei um ein Phänomen, das je nach Lufttemperatur schon bei
Wassertemperaturen von +25° C auftreten kann und das z.B. bei leicht
bekleideten schiffbrüchigen Passagieren dazu führt, dass ca. 1/3 von ihnen
schon kurz nach dem Eintauchen ins kalte Wasser stirbt.
Aufgrund der sicherlich sehr
guten Konstitution (einige der Schüler übten zusammen mit ihrem Lehr im Winter
das Eisbaden) und der durch Wind & Welle erfolgten Abkühlung hat
wahrscheinlich keiner der 15 Kanuten unmittelbar nach der Kenterung einen
Kälteschock erlitten. Und wenn doch, so sorgten zumindest die getragenen
Schwimmwesten und das gekenterte, aber an der Wasseroberfläche treibende
Drachenboot für entsprechenden Auftrieb, um den bis zu 5 Minuten andauernden
Kälteschock zu überstehen.
Schwimmversagen
Beim Schwimmen im unter +15° C kalten
Wasser ist ohne entsprechenden Kälteschutz nach 3 bis 30 Minuten damit zu
rechnen, dass die Kälte die Funktionsfähigkeit von Muskeln und Nerven
beeinträchtigt. Ein Schwimmer kann dann irgendwann, aber sehr plötzlich seine
Arme und Beine nicht mehr kraftvoll bewegen und den Bewegungsablauf gezielt
koordinieren. Zusätzlich auftretende Krämpfe bzw. Kreislaufprobleme führen
schließlich dazu, dass selbst manch guter Schwimmer plötzlich nicht mehr in der
Lage ist, wenige Meter bis zum rettenden Ufer zu schwimmen.
Gemäß einer Daumenregel von Schenk (1995) hätte bei +2° C Wassertemperatur
die Nutzzeit der im Wasser schwimmenden Kanuten eigentlich nur 2 Minuten
betragen dürfen!? D.h. keiner der dreizehn Richtung Ufer schwimmenden Kanuten
hätte eigentlich eine Chance gehabt, das Land zu erreichen. Dennoch haben es
fünf Kanuten geschafft; denn bei der obigen Regel handelt es sich um eine
Näherungsformel, die nur einen Durchschnittswert ermitteln kann. Bei der
sportlichen Konstitution dieser Kanuten ist jedoch anzunehmen, dass deren persönliche
Nutzzeit weit über der erwartenden liegen müsste. Je länger nun diese
persönliche Nutzzeit ist, desto später setzt natürlich das Schwimmversagen ein.
12 Schüler und 1 Lehrerin
schwammen los:
Unterkühlung
Beim Treiben im unter +25° C kalten
Wasser besteht langfristig ohne entsprechenden Kälteschutz die Gefahr der
Unterkühlung. Je kälter das Wasser ist, desto früher können sich die Folgen der
Unterkühlung bemerkbar machen, wie anfängliches Muskelzittern, dann allmählich
einsetzende Bewusstseinstrübung und schließlich plötzlich eintretende
Bewusstlosigkeit, die einhergeht mit Muskelstarre, verlangsamtem Herzschlag,
nicht tastbarem Puls, nicht merkbarem Atem und fehlenden Reflexen.
5 Kanuten konnten aufgrund
ihrer Konstitution und der Schwimmwesten schwimmend innerhalb von ca. 15 –
25 Minuten das Ufer erreichen. Sie erlitten keinen Kälteschock, kein
Schwimmversagen und waren wohl nur schwach unterkühlt (è 1. Grad der Unterkühlung: Erregungsphase).
6 Kanuten plus die Kanutin,
die beim Drachenboot blieb, wurden nach ca. 46 bis 56 Minuten bewusstlos
auf dem Wasser treibend geborgen. Sie erlitten keinen Kälteschock, konnten aber
wegen Schwimmversagens nicht das Ufer erreichen. Die Schwimmwesten retteten sie
vor dem Ertrinken, verhinderten jedoch nicht, dass sie bis zur Bewusstlosigkeit
hinunter unterkühlten (è
3. Grad der Unterkühlung: Lähmungsphase)
Ist es nun ein Wunder, dass
diese 5 plus 7 Kanuten das +2° C kalte Wasser überlebten? Nun, Daten des Canadian Red Cross und der US-SAR Task Force deuten daraufhin,
dass Überlebenschancen bestanden, letztlich weil die Schwimmwesten, die
eigentlich nicht ohnmachtsicher waren, sie am Untergehen & Ertrinken
hinderten:
Tab. 1:
Kaltwasser-Überlebenschancen (Canadian Red Cross)
|
Wassertemperatur |
hohe Chancen, sofern die Person nicht durch eine Verletzung
beeinträchtigt ist |
mögliche Chancen, aber die Person wird nicht mehr handlungs-fähig
sein |
geringe Chancen |
|
+2,5° C |
unter
20 min. |
zwischen
20-80 min. |
über
80 min. |
Abgeleitet
aus: Brooks (2003)
Tab. 2: Wie viel Zeit bleibt einem zum
Handeln bzw. zum Überleben
|
Wassertemperatur |
Zeit bis
zur Erschöpfung bzw. bis zur
Bewusstlosigkeit |
Erwartete
Überlebenszeit |
|
0,3 -
4,5° C |
15 – 30 min. |
30 - 90 min. |
Quelle:
US-Search and Rescue Task Force (2002)
D.h. die 5 Kanuten, die ca.
16 bis 26 Minuten nach der Kenterung das Ufer schwimmend erreichen konnten,
hatten es wohl noch gerade innerhalb jener Zeit geschafft, bevor
„Handlungsunfähigkeit“ (frühestens nach 20 Min. und spätestens nach 80 Min.)
(Tab. 1) bzw. totale „Erschöpfung“ (frühestens nach 15 Min. und spätestens nach
30 Min.) (Tab. 2) eintraten.
Die 7 Kanuten, die nach ca.
46 bis 56 Minuten bewusstlos aus dem Wasser geborgen wurden, waren wohl nicht
chancenlos, denn maximal bestanden noch 80 bzw. 90 Minuten nach der Kenterung
Überlebenschancen (Tab.1 und 2), minimal jedoch nur 30 Minuten (Tab. 2). Ihre
Konstitution war wohl nicht so groß, um ein Schwimmversagen zu verhindern, aber
sie reichte aus, um die Unterkühlung, d.h. die Abkühlung auf +16° bis +18°
Körperkerntemperatur (!) zu überstehen. Eigentlich hätten sie nach Eintreten
des Schwimmversagens untergehen und somit ertrinken müssen, aber ihre
Schwimmwesten hielten sie über Wasser. Letztlich hatten sie nach dem Pech zu
kentern und Schwimmversagen zu erleiden, gleich mehrfach großes Glück, und zwar
nicht nur weil die leistungsfähigsten Schwimmer rechtzeitig den Alarm auslösen
konnten, sondern auch weil sie:
Lediglich für den am
Drachenboot zurückgebliebenen Lehrer kamen die Retter zu spät. Frühestens nach
15 bis 20 Minuten (Tab. 1 und 2) und spätestens nach 30 Minuten (Tab. 2) setzte
bei ihm wahrscheinlich das Schwimmversagen ein und gleichzeitig auch das
zunehmende Unvermögen, mit den immer schwächer werdenden Händen sich irgendwo
am Drachenboot noch festhalten zu können; denn ein Drachenboot ist ja nicht wie
ein Seekajak mit Rettungshalteleinen ausgerüstet. Spätestens bald nach 30
Minuten fehlte ihm wohl dann die Kraft, sich ohne den Auftrieb einer
Schwimmweste über Wasser zu halten.
Hätte er eine Schwimmweste
getragen, dann wären seine Überlebenschancen jedoch größer gewesen, zumindest
wenn er von den Rettern, die etwa 46 bis 56 Minuten nach der Kenterung am
Unfallort eintrafen, spätestens 80 bis 90 Minuten nach der Kenterung geborgen
worden wäre (Tab. 1 und 2).
Text: Udo
Beier
Link: http://www.kanu.de/nuke/downloads/Gefahr-Unterkuehlung.pdf