26.07.2002 Geplante Schutzgebiete im niedersächsisches Wattenmeer (Revier)
Die Nationalparkverwaltung Wilhelmshaven hat
auf einer gemeinsamen Sitzung am 13.05.02, zu der die betroffenen Sportboot-
und Naturschutzverbände eingeladen waren, ein Konzept zur Neuabgrenzung der
RSG/VSG vorgestellt. Dies ist nötig geworden, da eine Anpassung der
Befahrensverordnung (NPNordSBefV) an die novellierten Nationalparkgesetze der
drei Nordsee-Küstenländer ansteht (Zur derzeitigen Gesetzeslage siehe: www.kanu.de/natur/tritts.htm ).
Die nunmehr in zwei Übersichtskarten
präsentierten Vorschläge der Nationalparkverwaltung (NPV) stellen sicherlich Maximalforderungen
seitens des Naturschutzes dar. Das kann als legitim angesehen werden, da zuvor
z.B. von der Wattseglervereinigung "Soltwaters e.V." siehe: www.soltwaters.de ) ebenfalls
Maximalforderungen präsentiert wurden. Es ist jedoch zu hoffen, dass es möglich
sein wird, einen Kompromiss zu finden, mit dem alle Seiten leben können, die
Sportbootverbände als auch die Naturschutzverbände. Der Vorschlag der
Nationalparkverwaltung kann dabei als Ausgangspunkt für die auf der nächsten
Sitzung am 19.08.02 anstehenden Kompromissverhandlungen betrachtet werden.
Der DKV hat hierzu eine Stellungnahme erarbeitet,
in der er zum einen zu den allgemeinen Problematik von
speziellen Schutzgebieten (RSG/VSG) Position bezieht und zum anderen konkrete
Korrekturvorschläge zum Grenzverlauf von insgesamt 15 Schutzgebieten
unterbreitet. Das DKV-Papier kann auf der Homepage des Hamburger
Kanu-Verbandes e.V. eingesehen werden:
www.hamburger-kanu-verband.de
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Text: Udo Beier