22.12.2004
26 Jungtiere auf der Kegelrobbenkolonie
Jungnamensand (Natur)
Im WATTREPORT wird in dem Beitrag:
„Nun kegeln sie
wieder: Rekordnachwuchs bei Deutschlands größter Robbe“
über die Entwicklung des Nachwuchs der Kegelrobben berichtet, die
im November 2004 auf der Sandbank „Jungnamensand“ (nordwestlich von Amrum)
„geworfen“ wurden:
„Wie jedes Jahr
um die gleiche Zeit hat auch in diesem Jahr die Kegelrobbenkolonie auf dem
Jungnamensand Zuwachs bekommen. Am 17.11.04 -18.11.04 sichtete die Besatzung
des Zollkreuzers „Kniepsand” das erste schneeweiße Fellbündel auf der kleinen,
vor Amrum gelegenen Sandbank. Es beginnt sich bereits jetzt abzuzeichnen, dass
es ein Rekordjahr für den dortigen Kegelrobbennachwuchs werden könnte. Bis zum
09.12.2004 sind bereits 26 Neugeborene gezählt worden. Das übertrifft das
bisherige Rekordjahr 2002 um 5 Tiere.
„Wir haben 2004
bisher eine ruhige Herbstsaison ohne größere Sturmwetterlagen erleben können,
so dass die Kegelrobben auf dem überflutungsgefährdeten Jungnamensand in Ruhe
ihre Jungen säugen konnten”, freut sich Dipl.Biol. Silvia Gaus, zuständige
Mitarbeiterin bei der Schutzstation Wattenmeer. „Wenn es dabei bleibt, sind die
Tiere nicht dazu gezwungen, auf die Strände der umliegenden Inseln
auszuweichen.” Aber auch für diesen Fall sind die MitarbeiterInnen des
Kegelrobbenprojektes von Schutzstation Wattenmeer und Öömrang Ferian gut
gerüstet. Wird ein Kegelrobbenjunges am Strand einer der umliegenden Inseln
gesichtet, sind die Mitarbeiter beider Vereine zur Stelle und richten eine
flexible Ruhezone um das Tier ein. In einem Bereich von ca. 200 m um das Tier
werden Spaziergänger informiert und gebeten, einen großen Bogen um die junge
Robbe zu machen.
Die Tiere mögen
am Strand zwar einen verlassenen Eindruck machen, werden aber in der Regel alle
7 bis 8 Stunden von ihren Müttern aufgesucht und gesäugt. Beobachten die
Naturschützer, dass das Weibchen das Jungtier regelmäßig aufsucht, wird die
flexible Ruhezone solange aufrecht erhalten, bis die Jungrobbe den
Strandabschnitt wieder verlassen hat.
Noch eine
Kuriosität am Rande: Kegelrobbe und Seehund werden vom Jagd- und
Naturschutzgesetz unterschiedlich behandelt. Während der Seehund dem Jagdrecht
unterliegt, aber schon seit vielen Jahrzehnten unter ganzjähriger Schonzeit
steht, zählt die Kegelrobbe nicht zum jagdbaren Wild. Zu den jagdbaren Arten
gehören auch alle Vögel über „Brötchengröße” wie z.B. der Seeadler, auch wenn
sie sonst streng geschützt sein mögen.“
Nachfragen zu diesem Thema: Dipl.Biol. Silvia Gaus Tel.
04841/668544
Quelle: WATTREPORT, Nr. 12/04 – www.schutzstation-wattenmeer.de