24.03.2005
Schweinswalschutz (Natur)
In
der vom WWF herausgegebenen Zeitschrift WATTENMEER INTERNATIONAL berichtet
Heike Weigt (Schutzstation Wattenmeer) in dem Beitrag:
„Neue
Küstenfischerei-Ordnung für Schleswig-Holsteins Schweinswale“
darüber,
dass eine neue Fassung der Küstenfischerei-Ordnung (KüFO) in Schleswig-Holstein
im Februar 2005 in Kraft trat:
„Damit gibt es
4 Jahre nach Ausweisung des Walschutzgebietes vor Sylt dort endlich klare
Bestimmungen für den Schweinswalschutz – wenn auch bislang nur für deutsche
Fischer.
Neu in der Verordnung
sind Bestimmungen, die darauf abzielen, den Beifang von Schweinswalen zu
vermeiden. Denn Jahr für Jahr verenden tausende Exemplare unserer einzigen
heimischen Walart in der Nordsee als Beifang in Fischnetzen. Vor allem
Stellnetze sind eine große Gefahr für diese Meeressäuger. Auch wenn konkrete
Zahlen von Beifängen für das Walschutzgebiet mangels Erfassung nicht bekannt
sind, dürfen Stellnetze dort künftig nur noch bei einer max. Höhe von 1,30 m
und einer max. Maschenweite von 150 mm verwendet werden.
Die
Schutzstation Wattenmeer und der WWF begrüßen die Novellierung der KüFO als
einen Schritt in die richtige Richtung. Grund für diese Akzeptanz ist, dass
nach den bisherigen wissenschaftlichen Untersuchungen solche Netze für
Schweinswale weitgehend ungefährlich sein sollen. Um dieses zu überprüfen,
müssen künftig alle Schweinswalbeifänge gemeldet werden, sodass im negativen
Fall die Verordnung weitere angepasst werden könnte.
Die
Schattenseite des Vorganges ist jedoch die lange Bearbeitungszeit der Kieler
Landesregierung von 4 Jahren für eine derartige Selbstverständlichkeit.
Offenbar gab es Blockaden in der Verwaltung. Dabei ist diese Anpassung der KüFO
nur der erste Schritt auf dem Weg: Entscheidend ist es, die neuen Regelungen
auch ins EU-Fischereirecht zu übertragen, da sie ansonsten lediglich für
deutsche Fischer gelten.
Vor allem
dänische Fischer arbeiten aber mit Stellnetzen. Diese sind jedoch an die
schleswig-holsteinische Verordnung im größten Teil des Walschutzgebietes (dem
Bereich zwischen 3 und 12 Seemeilen vor der Küste) gar nicht gebunden, sondern
nur an EU-Recht. Deshalb ist nun auch eine umfassende Begründung für die
Schutzmaßnahmen von Kiel über Berlin nach Brüssel geschickt worden, um dort
deren Übernahme ins Fischerei-Recht der EU zu erreichen. Ein unbedingt
notwendiger Schritt für die auch nach EU-Recht zu schützenden Schweinswale und
um eine Diskriminierung deutscher Fischer zu vermeiden.“
Quelle: WATTENMEER
INTERNATIONAL, Nr. 1/05, S.24 – www.wwf.de