02.04.2005 Grundlinien für natur- und landschaftsverträglichen Kanusport (Natur)
In KANU-SPORT sind Regeln für
umweltgerechtes Paddeln veröffentlicht worden; denn:
„Kanusport
ist Natursport – kaum eine andere Sportart bietet die Möglichkeit, so
vielfältige und unmittelbare Eindrücke in der Natur zu gewinnen, welcher Kanute
wüsste das nicht. Kanusport muss aber natur- und landschaftsverträglich
ausgeübt werden, damit auch zukünftige Generationen die Möglichkeit zum
Naturerlebnis haben. Auch das ist wohl allen organisierten Kanuten sei langem
bekannt. Der DKV setzt sich deshalb schon lange für den natur- und
landschaftsverträglichen Kanusport ein und hat ihn auch in seiner Satzung
verankert.“
Das Kuratorium Sport und Natur hat auf der Basis einer Definition des Beirat für Umwelt und Sport, was unter
„natur- und landschaftsverträglicher sportlicher Betätigung in der freien
Natur“ zu verstehen ist, Grundlinien einer natur- und landschaftsverträglichen
Sportausübung entwickelt und auch für die einzelnen Natursportarten
konkretisiert. Unter der Mitwirkung des DKV sind die nachfolgenden kanuspezifischen Grundlinien abgeleitet
worden:
„Die
Ausübung des Kanusport gilt als natur- und landschaftsverträglich, wenn
Kanusportlerinnen und Kanusportler …
- sich rechtzeitig
vor der Kanutour über die vorhandenen gesetzlichen
Vorschriften und freiwilligen
Vereinbarungen zum Schutz von Flora und Fauna informieren und diese beachten. Viele der gesetzlichen
Regelungen wurden in Zusammenarbeit mit den Vertretern des Kanu-Verbandes
und der Naturschutzverbände einvernehmlich aufgestellt….
- die Vielfalt, Eigenart und Schönheit von
Natur und Landschaft schätzen und achten, um gerade auch den Erlebnis-
und Erholungswert in ihrem eigenen Interesse nicht zu schmälern;
- sich leise und rücksichtsvoll in der
Natur verhalten und ausreichenden
Abstand von Wasserpflanzen, Ufervegetation sowie Tieren auf und am Wasser
halten;
- sich rechtzeitig über vor Ort vorkommende
Tiere und Pflanzen informieren und ihr gesamtes Fahrverhalten so
gestalten, dass diese nicht
erheblich gestört oder dauerhaft geschädigt werden;
- möglichst umweltschonend anreisen
(insbesondere durch Bildung von Fahrgemeinschaften
oder Nutzung öffentlicher
Verkehrsmittel) und ausschließlich vorhandene Infrastrukturen (z.B. ein- und Ausstiegsstellen,
Lagerplätze, Zuwegungen und Parkplätze) in Anspruch nehmen, statt unberührte Natur zu nutzen;
- für die Übernachtung
lokale Zeltplätze oder Gasthöfe
aufsuchen und die Verpflegung vor Ort einkaufen. So profitiert auch
die lokale Bevölkerung vom Kanusport und der persönliche Kontakt kann das
Verhältnis zu Kanufahrern verbessern;
- Befahrung nur bei ausreichendem Wasserstand vornehmen. …
- auf die Befahrung erkennbar übernutzter Gewässer
verzichten und im Zweifel auf einzelne Kanutouren verzichten. Es
ist selbstverständlich, dass (besonders
sensible Gewässer) nur in kleinen
Gruppen …. befahren werden;
- weder Abfälle hinterlassen noch
naturschädigende Materialien in der Natur verwenden;
- auf Umweltverschmutzungen … in der
Nähe von Gewässern achten und
diese den lokalen Umweltbehörden oder dem DKV melden;
- auch andere
Kanufahrer auf die Einhaltung dieser Grundlinien aufmerksam machen!“
Quelle:
KANU-SPORT, Nr. 4/05, S.27 – www.kanu-verlag.de