26.05.2005
Schutz von Kleinwalen wird erweitert (Natur)
Auf Vorschlag von Bundesumweltminister Jürgen Trittin hat das
Kabinett am 25. Mai 2005 den Gesetzentwurf zur Erweiterung des Schutzes von
Delfinen, Tümmlern und anderen kleinen Walen in Nordeuropa beschlossen.
Hintergrund ist die Ausweitung des Geltungsbereichs des ASCOBANS-Abkommens zur
Erhaltung der Kleinwale in Nord- und Ostsee vom 31. März
1992. (ASCOBANS: Agreement on the Conservation of Small Cetaceans of the Baltic
and North Seas, ASCOBANS). Diese auf der letzten Vertragsstaatenkonferenz beschlossene
Ausweitung bedarf der völkerrechtlichen Zustimmung der Vertragsstaaten. Dazu
zählen neben Deutschland z.B. Belgien, Dänemark, die Niederlande, Schweden und
Großbritannien.
Mit der Ratifikation der Gebietsausweitung unterstreicht
Deutschland seine aktive Rolle zum Schutz der Kleinwale. Ziel ist es, Kleinwale
als Teil des Naturerbes der nordeuropäischen Meere zu erhalten. Dabei spielt
die grenzüberschreitende Zusammenarbeit eine wichtige Rolle. Kleinwale sollen
vor negativen Auswirkungen der Fischerei und vor vielerlei anderen Gefährdungen
wie z.B. der Meeresverschmutzung bewahrt werden.
Dem ursprünglichen ASCOBANS-Geltungsbereich in Nord- und Ostsee
werden vor allem weite Seegebiete im Atlantik westlich von Großbritannien, um
Irland herum, sowie westlich von Frankreich, Portugal und Spanien hinzugefügt.
So sollen nun auch die Verbreitungsgebiete mehrerer Kleinwal-Arten abgedeckt
werden, die sich bekanntermaßen oder vermutlich auf Seegebiete westlich und
süd-westlich des bislang bestehenden Abkommensgebietes erstrecken. Ferner wird
eine weite Lücke zwischen dem Geltungsbereich von ASCOBANS und dem Gebiet eines
weiteren Abkommens zur Erhaltung der Wale des Mittelmeeres und angrenzenden
Atlantik-Gebiets (Agreement on the Conservation of Cetaceans of the Black Sea,
Mediterranean Sea and Contiguous Atlantic Area, ACCOBAMS) geschlossen.
Den Kleinwalen drohen erhebliche durch den Menschen verursachte
tödliche Gefahren. Es wird z.B. angenommen, dass jedes Jahr Tausende von
Kleinwalen in Fischernetzen verenden. Auch Umweltverschmutzung und die
zunehmende Seefahrt mit immer schnelleren Schiffen, denen die Tiere oft nicht
rechtzeitig ausweichen können, gehören dazu. Gefährdungen gehen ferner von der
"akustische Verschmutzung" der Meere aus, z.B. durch seismische
Untersuchungen bei der Ölsuche oder auch militärische Aktivitäten.
Das Kleinwal-Abkommen ASCOBANS verpflichtet die Vertragsparteien
insbesondere zu einer engen Zusammenarbeit, um eine günstige
Erhaltungssituation für Kleinwale herbeizuführen und aufrechtzuerhalten, d.h.
den genannten Gefährdungen entschieden zu begegnen. Die Bundesregierung fördert
insbesondere die Entwicklung von Rettungsplänen für die Schweinswale sowohl in
der Nord- als auch in der Ostsee. Mit Blick auf mögliche Störungen von
Schweinwalen wird auch die geplante Errichtung von Offshore-Windparks mit
intensiver Forschung begleitet.
Quelle: BMU-Pressemittelung vom 25.05.05 – www.bmu.de