04.06.2005 Nationalpark:
Wattboden in Gefahr (Natur)
Der WWF kritisiert geplante
Aufhebung des Muschel-Fangverbotes im niedersächsischen Wattenmeer:
„Die niedersächsische FDP/CDU-Regierung will das Natur
bewahrende Fangverbot für Herzmuscheln, Trogmuscheln, Amerikanische
Schwertmuscheln und Pazifische Austern aufheben. Dies sieht ein Vorschlag für
eine Novellierung der Niedersächsischen Küstenfischereiordnung vor.
Nach Angaben des WWF ist die Fischerei auf diese
Muschelarten bislang verboten, weil die Fangmethoden den Watt- und Meeresboden
und seine Bewohner zu stark schädigen würden. „Muschelfischerei ist als würde
mit Kanonen auf Spatzen geschossen werden“, kritisiert Beatrice Claus vom WWF.
Um etwa an die Herzmuscheln heranzukommen, müsste der obere
Teil des Wattbodens abgesaugt werden. Dabei würden ein Großteil der im Boden
lebenden Tiere getötet. „Weil umfassende Forschungsarbeiten die massive
Naturzerstörung durch Herzmuschelfischerei nachgewiesen haben, ist diese nun
auch im niederländischen Wattenmeer seit dem 1. Januar verboten“, so Beatrice
Claus. „Doch die niedersächsische Landesregierung will einmal mehr das Rad des
Schutzes unseres Weltnaturerbes zurückdrehen – koste es, was es wolle.“
Gefischt wird überwiegend im Nationalpark „Niedersächsisches
Wattenmeer“ und in „Natura 2000“-Schutzgebieten. „Die geplante Ausweitung der
Muschelfischerei im Wattenmeer ist nicht vereinbar mit den nationalen und
europäischen Schutzzielen für diese Gebiete“, betont Beatrice Claus. Der
vorgelegte Regierungsentwurf werde weder den Anforderungen an eine nachhaltige
Fischerei noch denen des Nationalparkgesetzes und des europäischen
Naturschutzrechts gerecht. Lediglich eine naturverträglich geregelte
Miesmuschelfischerei ist nach Auffassung des WWF mit Naturschutzzielen
vereinbar ist, wenn diese z.B. auf die Befischung trockenfallender Wattflächen
verzichtet.
Statt einer „Rolle rückwärts“ der Landesregierung fordert
der WWF nun eine Aufnahme der Schutzbestimmungen aus dem Nationalparkgesetz
„Niedersächsisches Wattenmeer“ in die Küstenfischereiordnung und damit die
Harmonisierung beider Regelwerke. „Käme die von der Landesregierung
vorgeschlagene Änderung, dann ist ein Dauerkonflikt vorprogrammiert. Denn das
Nationalparkgesetz untersagt die Muschelfischerei, mit Ausnahme der
Miesmuscheln“, erläutert Beatrice Claus.“
Quelle: WWF-Info-Newsletter
v. 27.05.05 – www.wwf.de