02.11.2005
Saubere Leitung für sauberen
Offshore-Strom (Natur)
In einer WWF-PRESSE-INFO wird die naturverträgliche Anbindung von
Offshore-Windanlagen gefordert:
„Der Transport von Strom aus Windkraftanlagen in der Nordsee zum
Festland darf nicht zu Lasten des Wattenmeers gehen. Mit dieser Forderung
wenden sich die Umweltverbände WWF, BUND und NABU gegen das Vorhaben,
kilometerlange Stromkabel durch Naturschutzgebiete zu verlegen, ohne
Alternativen ausreichend geprüft zu haben. Im Hamburger Bundesamt für
Seeschifffahrt und Hydrographie (BSH) beginnen morgen die Gespräche zur
Anbindung des geplanten Hochsee-Windparks „Nordsee“ an das deutsche Stromnetz.
Die Planungen der EOS Offshore AG sehen einen Verlauf der Kabeltrasse quer
durch den Nationalpark Niedersächsisches Wattenmeer vor. „Dies sind
anerkanntermaßen besonders sensible Gebiete. Daher müssen alle Alternativen
sorgfältig geprüft werden. Sonst wird der sauber erzeugte Strom nachträglich
noch schmutzig“, kritisiert WWF-Expertin Beatrice Claus.
„Sowohl der Bau als auch die Instandhaltung gefährden seltene und
bedrohte Arten wie Seehunde, Austernfischer und Eiderenten“, erläutert
BUND-Sprecherin Marita Wudtke die Kritik. „Erneuerbare Energien müssen
naturverträglich ausgebaut werden, auch damit die Akzeptanz für die neuen
Energien nicht verspielt wird.“. Die Verbände fordern eine naturverträgliche
Kabelführung durch die Flussmündungen von Jade oder Ems. „Diese Alternativen
wurden in dem Verfahren bisher nicht ausreichend berücksichtigt“, so Marita
Wudtke.
Der geplante Offshore Windpark „Nordsee“ soll 75 Kilometer
nördlich von Borkum und etwa 95 Kilometer westlich von Helgoland entstehen. Der
erzeugte Strom soll mit einem mehr als 120 Kilometer langen Kabel zum Festland
geleitet werden. Das Bundesamt entscheidet zwar nur über den küstenfernen Teil des
Verlaufs des Kabels. „Dadurch werden aber entscheidende Weichen für die gesamte
Trasse gestellt“, so Ulrich Thüre vom NABU. „Bevor das BSH entscheidet, muss
eine umweltverträgliche Lösung für den Trassenverlauf im Küstenmeer seitens des
Landes Niedersachsen einer eingehenden Prüfung unterzogen und festgelegt
werden.“
Nationalparkverordnung und die europäische
Natura-2000-Gesetzgebung verbieten die Verlegung von Seekabeln im Nationalpark.
Nur in Ausnahmefällen kann eine Genehmigung erteilt werden. „Das geht nur, wenn
es nachweislich keine Alternative gibt“, so Beatrice Claus. „Doch die ist
offensichtlich möglich und bisher nicht in Betracht gezogen worden.“ Sollte die
beantragte Kabeltrasse genehmigt werden, wollen die Umweltverbände Rechtsmittel
einlegen.“
Quelle: WWF-PRESSE-INFO v. 2.11.05
- www.wwf.de/presse/pressearchiv/artikel/02742/