19.12.2005
Windkraft: Eignungsgebiete in
Nord-/Ostsee festgelegt (Natur)
Im PRESSEDIENST des Bundesminsteriums für Umwelt (BMU) ist
folgende Stellungnahme zu lesen:
„Das Bundesamt für Seeschifffahrt und Hydrographie (BSH) hat
erstmals besondere Eignungsgebiete für Windenergieanlagen in der Nord- und
Ostsee festgelegt. Die heute im Gemeinsamen Ministerialblatt veröffentlichten
Gebiete befinden sich in der so genannten „ausschließlichen Wirtschaftszone“
(AWZ), also im Bereich jenseits der 12-Seemeilen-Hoheitszone bis zu einer
Entfernung von 200 Seemeilen von der Küste. „Das ist ein wichtiger Schritt
für eine geordnete Entwicklung der Windkraftnutzung auf dem Meer“, sagte
Bundesumweltminister Sigmar Gabriel.
Festgelegt wurden:
Die Auswahl der Gebiete und das Verfahren der Festlegung erfolgten
in enger Abstimmung mit dem Bundesumweltministerium.
Damit wurde ein erster wichtiger Schritt hin zu einer marinen
Raumordnung getan. Erstmals wurden Flächen auf dem Meer außerhalb des deutschen
Hoheitsgebietes für eine bestimmte Nutzung unter Berücksichtigung der
Interessen der Schifffahrt und der Meeresumwelt identifiziert und festgelegt.
„Hier hat der Bund Pionierarbeit geleistet. Ähnlich zielorientierte Lösungen
wünsche ich mir kurzfristig auch von den zuständigen Bundesländern im Bereich
der Netzanbindung für das Küstenmeer und den Landbereich“, sagte Gabriel.
Für die Unternehmen bieten die festgelegten besonderen
Eignungsgebiete ein hohes Maß an Planungs- und Investitionssicherheit. Denn die
Belange des Umwelt- und Naturschutzes wurden durch die vom BSH vorgenommene
strategische Umweltprüfung sowie in einer FFH-Verträglichkeitsprüfung unter
anderem unter Beteiligung des Bundesamts für Naturschutz (BfN) und zahlreicher
Umwelt- und Naturschutzverbände erörtert und bei der Festlegung umfassend
berücksichtigt.
Quelle: BMU-Pressedienst
Nr. 319/0 - www.bmu.de/presse
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