Soll
das Wattenmeer zwischen Den Helder und Esbjerg „Welterbe“-Gebiet („World Heritage
Site) werden? Das Wattenmeer ist neben den hochalpinen Regionen die einzige
großräumig erhaltene Naturlandschaft Europas und für fast 10 Millionen Zugvögel
pro Jahr im Frühjahr und Herbst Rast- und Überwinterungsplatz. Außer der Grube
Messel ist es dann in Deutschland das zweite UNESCO-Weltnaturerbegebiet.
International einmalig wird dabei die Ausdehnung des Welterbegebietes über
Staatsgrenzen hinweg sein.
Wichtigstes Kriterium für
die Nominierung eines Kulturdenkmals oder Naturgebietes als „Welterbe“-Stätte
ist ein außergewöhnlicher universeller Wert. Zugleich ist nach den Richtlinien
eine breite Unterstützung der Behörden, der Interessengruppen und der
Bevölkerung für die Anmeldung erforderlich. Deshalb ist schon einige Zeit
vergangen zwischen der ersten Idee, das Wattenmeer als „Welterbe“ zu
nominieren, und der endgültigen Entscheidung, den Antrag bei der UNESCO in
Paris einzureichen.
Alles begann 1991. Auf der 6. trilateralen Wattenmeer-Konferenz im
dänischen Esbjerg wird der Beschluss gefasst „…. anzuerkennen, dass das Wattenmeer von der Aufnahme in die Liste der
Kultur- und Naturerbegebiete der Welt … profitieren würde und zu diesem Zweck
einen gemeinsamen Vorschlag für eine Nominierung des Wattenmeeres zur Aufnahmen in die Liste der Kultur- und
Naturerbegebiete der Welt auszuarbeiten.“
1997 wurde auf einer der
folgenden Wattenmeer-Konferenzen (in
Stade) Folgendes beschlossen: „Es wird
angestrebt, das Wattenmeergebiet bzw. Teile davon unter Berücksichtigung der
natürlichen und kulturhistorischen Werte des Gebietes als Welterbegebiet zu
benennen.“
2001 entschied sich Hamburg
als erstes beteiligtes Bundesland den Nationalpark Hamburgisches Wattenmeer
(rund um Neuwerk) zum „Welterbe“-Gebiet vorzuschlagen. Die Begründung lautete: „Mit dem Prädikat ‚Welterbe’ würde die
Einzigartigkeit des Ökosystems Wattenmeer gewürdigt, der Bekanntheitsgrad
gesteigert und die Region zusätzlich beworben werden. Das Wattenmeere wäre in
einem Atemzug mit dem Weltnaturerbestätten
Yellowstone Nationalpark in den USA, Barriere-Riff an der
australischen Ostküste oder Serengeti-Nationalpark in Tansania zu nennen.“
2002 beschloss
Niedersachsen, den Nationalpark Niedersächsisches Wattenmeer als
„Welterbe“-Gebiet vorzuschlagen.
2005 Dänemark klinkte sich
aus der Diskussion aus. Es sei genug damit befasst, ob das dänische Wattenmeer
„Nationalpark“ werden sollte, und sah sich deshalb nicht in der Lage, zugleich
sich für seine Anerkennung als „Welterbe“ einzusetzen.
Im selben Jahr beschlossenen
die Niederlande und Deutschland auf einer Ministerkonferenz
das Anmeldeverfahren voranzutreiben.
Am
Am
Die Enttäuschung über die
Hamburger Entscheidung ist groß. Unter Umständen könnte sie dazu führen, dass
eine Anerkennung des Wattenmeeres zum „Welterbe“-Gebiet scheitert. Jedoch ist
dazu zu bemerken, dass
(1) das Hamburger Wattenmeer nur ein äußerst kleines
Gebiet am Rande der Unterelbe ist. Es umfasst grade mal ca. 140 qkm im
Vergleich zu ca. 10.000 qkm, der Gesamtfläche des niederländischen und
deutschen Wattenmeeres;
(2) die Unterelbe eines der meist befahrenen Schifffahrtsstraßen
ist und dadurch ohnehin einen Sonderstatus im Rahmen des „Welterbes“
eingenommen hätte;
(3) es andere „Welterbe“-Gebiete gibt, die von ihrer
Ausdehnung viel kleiner als das westsfriesische, ostfriesische und
nordfriesische Wattenmeer insgesamt sind;
(4) die Beantragung des west-, ost- und nordfriesischen
Wattenmeer als „Welterbe“-Gebiet der erste Schritt in die richtige Richtung
ist; sicherlich werden Hamburg und Dänemark folgen, wenn es sich in Zukunft
herausstellen, dass ein „Welterbe“-Gebiet die wirtschaftliche Entwicklung der
Region nicht untragbar behindert.
Insofern ist zu vermuten,
dass der Hamburger Rückzieher kaum Einfluss auf die Ernennung großer Teile des
Wattenmeeres zum „Welterbe“-Gebiet haben wird.
Aus der
Sicht des Küstenkanuwanderns wäre die Anerkennung des niederländischen und
deutschen Wattenmeeres als „Welterbe“-Gebiet grundsätzlich zu begrüßen. Handelt
es sich doch um einen zumindest für die Nordsee einzigartigen amphibischen
Naturraum, den es gilt zu schützen vor jenen wirtschaftlichen Interessen, bei
denen die Wahrung der Natur höchstens als Randbedingung auftaucht. Zu Bedauern
wäre es jedoch, wenn der Status des „Welterbes“ dazu führte, nicht nur die
Ausweitung der wenig naturverträglichen Interessen von Fischerei-, Land-, Energie-,
Entsorgungs- und Verkehrswirtschaft in Grenzen zu halten, sondern auch die an
der Natur des Wattenmeeres interessierten Menschen auf wenige vom Tourismus
genutzte Gebiete zurückzudrängen. Das vielfach gelobte deutsche Wattenmeer ist
trotz ihrer Nutzung durch die Sportbootschifffahrt so geworden, wie es jetzt
ist. Es gibt keinerlei Anzeichen, dass in der Zukunft insbesondere von den
Seglern und Küstenkanuwanderern eine Gefahr für die Natur ausgehen könnte, die
nur annähernd mit jenen Umweltschäden vergleichbar ist, die z.B. von
Schiffsunglücken, der Überdüngung der Nordsee durch die Landwirtschaft und die
Überfischung ausgehen. Wie sollte auch, wenn bei der Untersuchung der
Befahrensdichte immer wieder festgestellt wird, dass erstens relativ wenige Sportboote
im Wattenmeer unterwegs sind und zweitens sich praktisch alle Sportbootfahrer
an die gesetzlichen Regelungen und freiwilligen Vereinbarungen halten!
Textzusammenstellung: U.Beier – www.kanu.de/kueste/
Link:
www.wwf.de/fileadmin/fm-wwf/pdf_neu/WWF_Chronologie_Welterbe-Debatte.pdf
www.wwf.de/fileadmin/fm-wwf/pdf_neu/WWF_Welterbe_Senatseinwaende.pdf