Wolfgang
Bisle (LKV Bremen) machte auf drei Naturschutzgebiete aufmerksam, die seit dem
Beide
Naturschutzgebiete (NSG) sind Teil des Europäischen Ökologischen Netzes „Natura
2000“. Die Unterschutzstellung dient der Erhaltung dieser Gebiete als
Europäisches Vogelschutzgebiet, dessen Einrichtung letztlich von der
EU-Richtlinie über die Erhaltung wildlebender Vogelarten seit 2006 gefordert
wurde:
In
diesen NSG sind alle Handlungen verboten, die es zerstören, beschädigen oder
verändern könnten. Da von der Schifffahrt, einschließlich des ruhenden
Verkehrs, keine Gefahr ausgeht, ergeben sich für sie aus den Verordnungen
dieser NSG keine Beschränkungen. D.h. die Schifffahrt und somit auch wir
Küstenkanuwanderinnen und –wanderer dürften die Wasserfläche dieser NSG frei
befahren, sofern das Nationalparkgesetz Niedersächsisches Wattenmeer (2001)
nicht anders anderes bestimmt.
Link: www.nlwkn.niedersachsen.de > Naturschutz > Schutzgebiete
NSG Roter Sand
è www.nlwkn.niedersachsen.de/master/C44674761_N5512611_L20_D0_I5231158
NSG Ostfriesische Inseln
è www.nlwkn.niedersachsen.de/master/C44557535_N5512611_L20_D0_I5231158