24.05.2004 Naturverträglicher
Wassersport im Greifswalder Bodden und Strelasund (Revier/Inland)
Das Gebiet um den
Greifswalder Bodden und Strelasund wird im Norden durch die Insel Rügen, im
Süden durch die vorpommersche Festlandküste sowie den nördlichen Teil der Insel
Usedom begrenzt. Im östlichen Bereich besteht über die Boddenrandschwelle eine
Öffnung zur Ostsee. Es bietet eine vielseitige Naturlandschaft: Sandstrände,
Steilufer, Kliffkanten, Schilfgürtel, Blocksteinfelder im flachen Wasser,
Seegraswiesen und Buchten. Die unterschiedlichen Wassertiefen sowie der relativ
geringe Salzgehalt im Brackwasserbereich ermöglichen einer vielfältigen Tier-
und Pflanzenwelt ein Zuhause.
Tiere & Menschen
Zahlreiche Zugvögel aus
Skandinavien und Osteuropa machen hier Halt. Seeadler, Kraniche, große
Gänseschwärme, Meeresenten und viele Arten
von Watvögeln finden sich zum Überwintern oder zur Rast im Frühjahr,
Sommer und Herbst in diesem Gebiet ein. Hier tanken sie Energie auf zum Flug
von und in die Brutgebiete in Nordeuropa bzw. die Überwinterungsgebiete in
Südeuropa bzw. Afrika. Während der Mauserzeit im Sommer nutzen die teilweise
flugunfähigen Vögel diese Boddenlandschaft als Mausergebiet. Darüber hinaus
dienen insbesondere Inseln, Halbinseln und Salzwiesenbereiche als Brutgebiete
verschiedener Vogelarten.
Aufgrund seiner besonderen
Rolle für den internationalen Vogelzug sind der Greifswalder Bodden und
Strelasund zum europäischen Vogelschutzgebiet ernannt worden und sind somit
Teil des europäischen Netzes Natura 2000. Des Weiteren ist die 749 qkm
große Fläche mit einer Küstenlinienlänge von 162 km in die Vorschlagsliste der Baltic
Sea Protected Area aufgenommen worden.
Zugleich ist dieses Gebiet
ein Eldorado für Wassersportler. Sein lagunenartiger Charakter macht dieses
Wassersportrevier besonders für Kanuten interessant. Navigatorisch einfach zu
befahren, frei von starken Strömungen und mit vielen Häfen und Ortschaften
bietet der Bodden beste Bedingungen. Abhängig von der Windrichtung gibt es
geschützte Pausenplätze.
Leider haben die mit den
sportlichen Aktivitäten verbundenen Störungen zugenommen. Manche Wassersportler
schädigen die Natur aus reiner Unkenntnis. Mit Verboten allein lässt sich das
nicht verhindern. Der WWF ist daher der Auffassung, dass wirkungsvoller
Naturschutz nur gemeinsam mit den Nutzern, und nicht gegen sie, möglich ist. Er
greift damit die Anregung von § 3 Abs. 2 des Landesnaturschutzgesetz
Mecklenburg-Vorpommern auf, wonach die eigenverantwortliche Verwirklichung von
Maßnahmen des Naturschutzes durch die Nutzer gesetzlichen Regelungen vorgezogen
werden sollte.
Kooperation statt Konfrontation
Zusammen mit den unterschiedlichen Nutzergruppen des Greifswalder Bodden und Strelasund (hier: Segler, Surfer, Kanuten, Ruderer; Angler; aber auch Betreiber von Segelschulen und Sportboothäfen) hat der WWF Schutz- und Nutzungskonzepte erarbeitet, die dann von allen Parteien nicht nur – in der Form einer Selbstverpflichtung - verbindlich vereinbart, sondern auch gemeinsam umgesetzt werden. Schon im Jahr 2002 wurden die ersten Weichen zur Kooperation gestellt. Die ersten Anfang 2004 vorgelegten Lösungsansätze können sich sehen lassen:
Information & Kontrolle
Gemeinsam wurde mit allen
Betroffenen ein System zur Information aller Wassersportler („Naturinformationssystem“) konzipiert
und eingerichtet. Dazu gehören:
Weiterhin sind alle
Mitglieder der beteiligten Vereine angehalten, auch nicht vereinszugehörigen
Wassersportlern die Inhalte der Vereinbarungen zu vermitteln.
Zusätzlich wird in
Zusammenarbeit mit den verschiedenen Nutzergruppen eine ehrenamtliche
Gebietsbetreuung zur Überwachung der geschlossenen Vereinbarungen durchgeführt.
Erste Ergebnisse
Am 21.02.04 wurden die
ersten konkreten freiwilligen Regionalvereinbarungen zwischen Wassersport- und
Anglerverbände, WWF und dem Umweltministeriums von Mecklenburg Vorpommern
unterzeichnet, und zwar für die Region Greifswald, die sich von der Insel Riems
bis Lubmin Seebrücke erstreckt. Weitere Regionen werden in Kürze folgen, und
zwar für den Bereich Harving (Südost-Rügen), Wolgast und Strelasund/Zudar.
Die Ergebnisse, die die
Kanuten betreffen, die entlang der Greifswalder Region paddeln, lassen sich
allgemein wie folgt skizzieren:
Sollte
wegen heftiger Winde die eine oder andere Route nicht befahrbar sein, sind
Ausweichsrouten durch sensiblere Gebiete vorgesehen, um eine Gefährdung der
Kanuten auszuschließen.
Übrigens,
die einzelnen Routen sind so zu verstehen, dass ihre Begrenzung zur Küste hin
möglichst einzuhalten ist, während die Begrenzung zur Seeseite hin offen ist.
Wer entsprechend seetüchtig ist, kann folglich seeseitig die Route verlassen.
Ansonsten
wäre zu hoffen, dass wenigstens die Eckpunkte der Schutzgebiete durch
entsprechende Seezeichen markiert werden, damit auch der weniger informierte,
aber naturbewusste Kanute die Möglichkeit hat, sich unterwegs auf dem Wasser zu
orientieren. Aus Kostengründen muss jedoch auf solch eine Kennzeichnung
verzichtet werden. Abgesehen davon ist aber eine solche Kennzeichnung nicht
wirklich zwingend erforderlich, da es sich bei den Gebieten, die nicht befahren
werden sollten überwiegend um Flachwasserbereiche (meist mit Schilfbewuchs)
(max. 2 m tief) oder kleineren Inseln handeln, die als solche deutlich
erkennbar sind, so dass es eigentliche keine Problem geben dürfte, den Verlauf
der Grenzen zu bestimmen. Wer bei seiner Tour im Zweifel ist, braucht nur mit
seinem Paddel zu „loten“.
Konkrete Vereinbarungen
Näheres hierzu kann aus dem
Internet abgerufen werden. Eine Kartenübersicht mit den Grenzen der
entsprechende Schutzbereich, den empfohlenen Kanurouten und „Trittsteinen“
findet man direkt unter:
www.wassersport-im-bodden.de/ergebnis/kanuten.htm
1. Innere Gristower Wiek:
Der innere Bereich der Wiek ist
im Winter Rastgebiet für Pfeifenten und Zwergsäger und im Frühjahr Brutgebiet.
Er wird daher in der Zeit vom 1.01.-31.05 nicht befahren. In der übrigen Zeit
wird größtmöglicher Abstand vom Schilfgürtel eingehalten.
Eine Befahrung für Kanuten
ist jedoch im Sommer nicht empfehlenswert, da er sehr verkrautet ist.
2. Schilfgürtel, alle
Inseln und Randbereiche der Gristower Wiek:
Diese Gebiete sind u.a.
wichtige Brutplätze für z.B. Flussseeschwalbe, Reiher-, Schnatterente,
Brandgans und Mittelsäger. An den Inseln wird daher nicht angelandet. Außerdem
wir größtmöglicher Abstand von den Schilfgürteln gehalten. Sofern nicht die
Fahrwasser zu den Häfen dichter an den Schilfgürteln vorbeilaufen, macht man
nichts falsch, wenn man ca. 100 m Abstand zum Schilfgürtel hält.
Getreu des Mottos „Not
geht vor Gebot!“ ist es jedoch Kanuten erlaubt, dichter unter Land zu
fahren, wenn Wind bzw. Seegang dies erfordern.
„Trittsteine“ befinden sich
u.a. auf der Insel Riems (auf der Nord- und Südseite), in Gristow und Frätow.
3. Kooser Bucht und
Flachwassergebiete um den Kooser Haken:
Die Flachwasserbereiche
(begrenzt durch die 2-m-Tiefenlinie) um den Kooser Haken werden in der Zeit vom
1.10.-30.04 nicht befahren, um die Rast u.a. der Belß- und Saatgänse, Tauch-,
Berg-, Pfeif- und Reiherenten, Gänse- und Zwergsäger nicht zu beeinträchtigen.
Eine Ausnahme gilt für
Kanuten. Sie können, wenn die Sicherheit es erfordert (starker Wind aus
nördlichen Richtungen) schnellstmöglich und ohne unterwegs anzulanden die Beek
durchfahren, welche die Insel Koos von den Karrendorfer Wiesen trennt.
Dieses Gebiet wird von
Kanuten befahren, wenn sie vom Gristower Wiek aus Greifswald paddeln.
4. Kooser See:
Der Kooser See ist Nahrungs-
und Schlafgewässer sowie Rastgebiet für Schwäne, Taucher, Enten und Gänse. Er
wird daher nicht befahren.
Eine Ausnahmeregelung gibt
es für Kanuten, damit sie bei kritischen Wetterbedingungen (siehe 3.) auf die
Beek ausweichen können.
Ansonsten ist der Kooser See
Naturschutzgebiet und wurde von Kanuten auch bislang nicht befahren.
5. Wampener Riff bis
Greifswald:
In der Zeit vom 1.06.-30.04 sollte das Wampener Riff nicht befahren werden, da es inkl. der übrigen Flachwasserbereiche im Sommer von Watvögeln und in den übrigen Jahreszeiten von Schwimmenten aufgesucht wird.
Surfer halten nach dem
Einsetzen einen möglichst großen Abstand vom Ufer sowie den
Flachwasserbereichen ein. Kanuten sollten – sofern Wind und Seegang es erlauben
- sich entsprechend vorbildhaft verhalten.
Der bestehende Badestrand
südlich des Spülfeldes (nahe des Ortes Wampe) kann als „Trittstein“ genutzt
werden.
6. Dänische Wiek:
Die Flachwasserbereiche der Wiek (innerhalb der 2-m-Tiefenlinie, ausgenommen der Mittelgrund) werden in dem Bereich ab Strandbad Eldena bis zum Pumpenhaus ganzjährig nicht befahren, um vor allem die für Vögel wichtigen Flachwasser-Randbereiche zu beruhigen.
Kanuten nutzen die
Strandabschnitte bei Eldena und Ludwigsburg (auf der anderen Seite des Wiek)
als „Trittstein“.
7. Ludwigsburger Haken
bis Lubmin Seebrücke:
Auf diese Flachwasserbereichen kann man aufs Jahr verteilt eine Vielzahl von Wasservögeln, Eisenten, Säger, Taucher, Singschwäne, Schell- und Pfeifenten, und Mittelsäger beobachten. Der Bereich um den Ludwigsburger Haken ist daher ganzjähriges Ausschlussgebiet. In der Zeit vom 1.10.-30.04. werden die Flachwasserbereiche innerhalb der 2-m-Tiefenlinie östlich des Hafens von Vierow von Kanuten nicht befahren.
„Trittsteine“ befinden sich
nach Loissin, sowie in Vierow und Lubmin.
Faszit
Es ist zu hoffen, dass diese
Form der Kooperation zwischen „Naturschützern“ und „Naturnützern“ längeren
Bestand hat und nicht bloß von der politischen „Großwetterlage“ abhängig ist.
Es ist zu begrüßen, dass die
für einzelne Regionen maßgeblichen Vereinbarungen im Wesentlichen von den
regionalen Vereinen getroffen werden. Nur sie verfügen über die entsprechenden
Revierkenntnisse. Sie sollten jedoch die Belange der dort Urlaub machenden
Kanuten nicht ignorieren, d.h. über die Regelung einzelner Regionen darf nicht
das große Ganze aus dem Auge verloren werden. Das aber besteht darin, dass es
auch in Zukunft weiterhin möglich sein muss, ohne Unterbrechung entlang der
ganzen Ostseeküste und um die größeren Inseln herum paddeln zu können, ohne
dabei auf die nicht von jeder Kanutin und jedem Kanuten beherrschbaren offene
See oder gar auf die Landstraße ausweichen zu müssen.
Und es ist zu wünschen, dass
der WWF seine dominierende Stellung bei der Verhandlungsführung und dem
Abstimmungsprozess nicht dazu ausnutzt, die Interessen der „Naturnützer“ zu
vernachlässigen. Noch stimmt es einen außenstehenden Betrachter skeptisch, dass
bei den Regionalvereinbarungen auf
der Seite der „Naturschützer“ der große Verband WWF steht (der über Jahrzehnten
Erfahrungen gesammelt hat, wie das Treffen solcher Vereinbarungen zum eigenen
Gunsten beeinflusst werden können) und auf der anderen Seite, der Seite der
„Naturnützer“, viele kleine örtliche Vereine angesprochen werden (die gerade
anfangen, ihre ersten Erfahrungen in dieser Angelegenheit zu machen). Zumindest
die Ergebnisse für die Region Greifswald zeigen aber, dass diese Skepsis
unbegründet ist.
Weitere Infos: WWF-Projektbüro Ostsee
18439 Stralsund, Kniepwall
1; eMail: stralsund@wwf.de
Textzusammenfassung: Udo Beier (DKV-Referent für Küstenkanuwandern)
Links:
Info-Übersicht Greifswalder
Bodden & Strelasund: è
www.wassersport-im-bodden.de
Zur Bedeutung freiwilliger
Vereinbarungen: è
www.bfn.de/09/skript106.pdf