Das Bundesamt für
Seeschifffahrt und Hydrographie (BSH) hat in seiner Broschüre (6. Aufl. 2006):
„Sicherheit im See- und Küstenbereich.
Sorgfaltsregeln für Wassersportler“
insgesamt zehn Sicherheitsregeln
für Wassersportler herausgearbeitet. Es handelt sich dabei um
Vorsichtsmaßregeln, die der „Seemannsbrauch“ erfordert.
Regel 5 bezieht sich auf das
„Wetter“ und empfiehlt Folgendes:
Treten Sie im Küsten- und Seebereich
nie eine Fahrt an, ohne vorher den Wetterbericht gehört zu haben, und
beobachten Sie stets die Wetterentwicklung im Vergleich mit den an Bord
aufgenommenen Berichten.
Der Seewetterbericht ist den
allgemeinen Wettervorhersagen der Rundfunksender vorzuziehen. …“
Außerdem hebt das BSH
besondere Vorsichtsmaßnahmen hervor, die u.a. auch das Küstenkanuwandern
betreffen. Eine solche Maßnahme lautet wie folgt:
Seien Sie sich bewusst, dass Sie schon
ab einem Wind der Stärke 4 Bft. (11-15 kn; 5,5-7,9 m/s) an Ihre Leistungsgrenze
geraten können. Stellen Sie sicher, dass Sie auch auf längeren Fahrten
Informationen über die Wetterentwicklung einholen können (z.B. mittels Radio
oder SMS). …“
Eine aktuelle Übersicht,
über welche Hörfunkfrequenzen, Telefon-Nr. und welche Links der aktuelle
See-Wetterbericht für die deutsche Nord- und Ostseeküste bzw. das europäische
Ausland abgerufen werden kann, bietet der DKV auf seiner Homepage als Download
an.
Link:
www.kanu.de/nuke/downloads/Seewetterberichte-D.pdf
www.kanu.de/nuke/downloads/Seewetterberichte-Ausland.pdf